07.12.2010, 11:45 Uhr
Die Winterreifenpflicht gilt auch für Quads (Foto: Yamaha)
Die Winterreifenpflicht gilt auch für regulär straßenzugelassene vierrädrige Quads und All Terrain Vehicles. Darauf weist das einschlägige Fachmagazin "ATV & Quad" hin.
Die Krux besteht dabei in der Tatsache, dass die grobstolligen Reifen zwar die von den europäischen Regelungen geforderten Eigenschaften für Winterreifen aufweisen, aber nicht die ebenfalls nötige "M+S"-Kennzeichnung tragen. Damit ist ein Betrieb bei Schnee und Eis nicht gestattet.
Regulär zugelassene Quads können jedoch mit Pkw-Winterpneus nachgerüstet werden. Doch sind diese nicht für alle Quad-Felgen und in allen Größen erhältlich. Dazu kommt, dass Automobilreifen andere Kennungen aufweisen. Damit wird eine Eintragung in die Papiere notwendig, was mangels Herstellerfreigaben jedoch schwierig oder teuer werden dürfte. Eine Alternative wären Pkw-Winterkompletträder, die jedoch ebenfalls nicht für alle Typen erhältlich sind. Doch auch diese müssen in die Papiere eingetragen werden.
Für solche Fahrzeuge, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sind, gilt die Winterreifenregelung nicht, wenn für das jeweilige Modell keine "M+S"-Reifen angeboten werden. Das heißt: freie Fahrt für Zugmaschinen.
Quelle: mid
Räume und Streuer schrieb:
am 18. Dezember 2010 um 09:31:02
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Skipisten und Eisbahnen
Ich war neulich auf der Eisbahn, total glatt ! Bin natürlich gleich zum Auto gegangen und hab Splitt und Streusalz
geholt. Da könnte man sich ja verletzen bei so einem Eis. Keiner hatte M&S-Schuhe an. Daß die Betreiber von solchen Bahnen so verantwortungslos sind !? Und im Fernseher habe ich Schneebahnen gesehen in den Alpen, den Berg runter, voll glatt, die Leute sind da nur so runtergerutscht. Da fahr ich gleich morgen hin zum Streuen !
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Stecker schrieb:
am 14. Dezember 2010 um 12:33:59
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@Tuner
Permanent werden Gesetze erfunden, die innerhalb von ein paar Stunden von Laien ad absurdum geführt werden. Immerzu Nachbesserungen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass ein lockerer Handstreich den Betrieb des Quads oder Mopeds im Winter verbietet. Ob Bulle stehenlassen oder nicht: Es ist immer mit Ärger und Aufwand verbunden, wenn einer erstmal zugebissen hat. Das Problem Winterreifen geht die Politiker nichts an. Das ist eine Sache der Versicherungen, die ggf. grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
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anzawi schrieb:
am 10. Dezember 2010 um 21:03:26
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WAS WAR NOCHMAL DER GRUND?
Ach ja, irgendeine schmierige Versicherung wollte nicht zahlen, da der Versicherte mit neuen Sommerreifen bei
Glatteis
wahrscheinlich ein Vollkaskoschaden hatte. Und sofort rollt die gesamte Gesetzgebung an.Typisch deutsch. Nur weil geltungssüchtige Anwälte und Versicherungsmanager mit Profilneurose ihren Willen durchsetzten. Der Dumme ist wieder das gesamte Volk. Und unsere gewählten Volksvertreter machen schön mit. Die Lobby läßt grüßen.
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