04.02.2010, 09:31 Uhr | mid, dpa
Schlaglöcher übersäen nach dieser langen Frostperiode jetzt viele Straßen. Sie sind nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit, sondern können auch leicht das Auto beschädigen. Doch wer zahlt im Falle eines Schadens?
Generell gilt: Ein Grundrecht auf sichere Straßen haben Verkehrsteilnehmer nicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jeder die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern auch an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen.
So musste die Kommune in Sachsen zum Beispiel für den Hinterachsschaden eines Autos aufkommen, weil sie ein 70 Zentimeter langes, 25 Zentimeter breites und 21 Zentimeter tiefes Schlagloch im Straßenpflaster weder gesichert noch davor gewarnt hatte (LG Chemnitz, Az. 10 O 3613/97).
Eine Schlagloch-Allee im im Ortsteil Sorsum in Hildesheim könnte Berühmtheit erlangen. Die Stadt möchte sie nämlich dem einzigen Anlieger, der Diakonie Himmelsthür, zum Geschenk machen und so den Haushalt entlasten. Eine Sanierung würde wohl mehrere Hunderttausend Euro kosten. Um der Diakonie die Rumpel-Piste schmackhaft zu machen, soll sie obendrein 35.000 Euro erhalten, heißt es in Medienberichten.
mid, dpa
Bert schrieb:
am 5. Februar 2010 um 13:05:35
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Wieso
sollte der Staat die Kfz-Steuer für Straßenunterhaltung benutzen? Er kann, aber er muss nicht!! Erst mal die Definition des Begriffs
"Steuern" erklären lassen.... (Tipp: § 3 Abs. 1 AO)
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SUV-Heike schrieb:
am 5. Februar 2010 um 12:54:15
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Schlaglöcher
muß ein Auto abkönnen ansonsten in die Schrottpresse. Ich freue mich richtig auf die Löcher. Es ist eine tolle Zeit denn die
tiefergelegten Krücken verlieren ihre Radaufhängungen.
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a.urbach schrieb:
am 5. Februar 2010 um 12:11:58
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Straßen von Beobacht
Die Straßenbaubehörde (Staat) hat auch eine Verkehrsichrungspflicht, niemand muss mit einem Schlagloch rechnen, wenn
kein Schild "Straßenschäden" aufgestellt ist.
Ihre Argumente können Sie den Politikern vortragen, dies ist ein juristisches Problem.
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