10.08.2010, 12:20 Uhr | ampnet
Eine Warnweste sollte jeder mitführen (Montage: DVR/auto-reporter.net/GTÜ)
Auch wenn die Warnweste auf deutschen Straßen für Pkw-Fahrer keine Pflicht ist, empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zur eigenen Sicherheit bei Pannen oder Unfällen das Tragen der Sicherheitsausstattung. In vielen europäischen Ländern muss neben dem Warndreieck die gelb, orange oder rot reflektierende Weste in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Wer die Vorschriften im Ausland ignoriert, riskiert hohe Geldbußen.
Wer eine Warnweste trägt, wird wegen des leuchtenden Materials fünfmal früher wahrgenommen. Besonders bei der Unfallhilfe, beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne Weste eine deutlich höhere Gefahr, in der Dunkelheit übersehen zu werden. Für die Warnwesten existiert eine europaweit einheitliche Norm. Die zugelassenen Warnwesten besitzen das europäische Kontrollzeichen EN 471. In der Regel sind sie für wenige Euro zu bekommen.
Wer auf der Autobahn oder Landstraße einen Unfall oder eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Ein denkbar ungünstiger Ort, die Warnweste im Fahrzeug aufzubewahren, ist daher der Kofferraum. Besser ist die Aufbewahrung unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Tür oder im Handschuhfach.
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Die Regelungen in vielen europäischen Ländern sind höchst unterschiedlich und in einigen Staaten drohen bei Missachtung der Warnwestenpflicht empfindlich hohe Bußgelder.
In Frankreich, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über 3,5 t) und Tschechien sind Autofahrer verpflichtet, eine Warnweste ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern gibt es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien.
Zum Teil ist für alle Insassen eine solche Weste vorgeschrieben. Wer sich außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs aufhält muss ebenfalls eine Warnweste tragen. Warnwestenmuffel werden von der Polizei schnell zur Kasse gebeten - das kann auch schon mal 100 Euro kosten. In Portugal sind dafür zwischen 120 und 600 Euro fällig. Gesondert kalkuliert wird in manchen Ländern, wenn bei einem Unfall oder einer Panne die Weste nicht getragen wird – das kann in Belgien bis zu 1 375 Euro kosten und in Ungarn immerhin noch bis zu 105 Euro.
Wichtig für Italienreisende: Hier müssen Fahrradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang eine Warnweste tragen. Dasselbe gilt in Tunnels. Andernfalls droht eine Geldbuße zwischen 23 und 92 Euro.
Wer in einem europäischen Nachbarland ein Bußgeld zahlen muss, der ist auch durch die Fahrt nach Deutschland nicht vor der Strafe sicher. Denn ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro gilt eine europaweite Vollstreckung.
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ampnet
O. Graus schrieb:
am 26. August 2010 um 13:56:48
(18)
(0)
Warnweste
Es gab schon mal die Verordnung, daß jedem KFZ eine Begleitperson mit Warnfahne vorausgehen musste. Das kommt in Kürze auch noch
wieder... Und die Helmpflicht für Kinderbuggis und die Gurtpflicht für EInkaufswagen und eine Warnblinkanlage für Stadthunde gibt es bald dazu , nicht zu vergessen eine StvZo-taugliche Beleuchtungsanlage am Skatebord nebst Hupe. Heul ! Ich wandere aus.....))-:
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SI schrieb:
am 12. August 2010 um 21:27:25
(18)
(1)
Die, die nach PISA überall hinterher hinken...
Als Vielfahrer, dazu noch im europäischen Ausland, ist festzustellen, so rücksichtslos und
arrogant wie sich Kraftfahrer mit dem „D“ verhalten, dass ist einsame Spitze! Das fällt einem immer wieder auf, wenn man die Staatsgrenze passiert und z. B. auf der A 3 oder A 5 oder A 17 usw. usf. weiter fährt. Formel 1 ist nichts dagegen. Vorschlag für die großen Aufsteller an der AB: „Rechts fahren – war gestern“. „Licht ist jedem seine Sache“ und „Blinken ist out“!
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Auto-und Radfahrer schrieb:
am 12. August 2010 um 21:09:50
(18)
(1)
Warnweste...
Gilt die StVO der BRD für Radfahrer überhaupt…? Obwohl die innerstädtischen Straßen überwiegend mit Radwegen versehen
sind, wird entweder auf dem Fußweg, durch ´s Gelände (Grünanlagen) oder bestenfalls auf dem Radweg in falscher Richtung gefahren (= Geisterfahrer). Das interessiert aber keinen. Die Polizei auf Streifenfahrt schaut in ihren Dienstwagen schnell auf die andere Seite... Und wenn es dann knallt? Ist der Autofahrer mit schuld! Typisch Rechtsstaat.
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