20.02.2012, 12:24 Uhr
Wegen einer nicht freigekratzten Scheibe hat eine Autofahrerin einen Unfall verursacht und sich und zwei weitere Menschen schwer verletzt. Die Autofahrerin wollte Zeit sparen und hatte sich nur ein Guckloch freigekratzt.
Die 21-Jährige habe nicht zu spät zur Arbeit kommen wollen und daher nur ein kleines Guckloch in die Frontscheibe ihres Autos gekratzt, teilte die Polizei mit.
Prompt übersah sie beim Abbiegen einen Wagen auf der Bundesstraße 287 bei Hammelburg (Unterfranken) und stieß mit ihm zusammen. Die 21-Jährige sowie die 38-jährige Fahrerin und eine 48 Jahre alte Beifahrerin in dem anderen Wagen wurden schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
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Generell gehören die gesamte Frontscheibe, die Seitenfenster und auch die Heckscheibe des Fahrzeugs vom Eis befreit. Wer nur ein kleines Guckloch freilegt, riskiert zehn Euro Verwarnungsgeld und noch viel schlimmer, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen. Nicht nur die eigene Sicherheit wird so aufs Spiel gesetzt: Besonders andere Verkehrsteilnehmer sind gefährdet.
Kommt es zu einem Unfall, kann die Kfz-Versicherung zudem in der Vollkaskoversicherung die Leistung einschränken, wenn grobe Fährlässigkeit den Crash verursacht hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer bis zu 5000 Euro in Regress nehmen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Quelle: t-online.de , dpa
sun_red_sun schrieb:
am 23. Februar 2012 um 07:49:24
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scheibe
solches vergehen m+sste harbestraft werden .aber davon das es jetzt ne frau war.mir ist vor kurzem ein ***** auf schnee-u.glatter
strasse aus der 5. reihe vorbei gerauscht. und was hatte er unzureichend freigemachte scheiben..soviel zu der immer viel gepriesene und alles besser machenden männlichkeit. mir tun nur die unschuldigen leid.mit der verursacherin habe ich kein mitleid.
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Dieter schrieb:
am 22. Februar 2012 um 13:30:46
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vereiste Scheiben
Diese grobe Verkehrsgefährdung müsste sehr hart bestraft werden. Sonst breiten sich solche Kleinhirne schnell weiter aus.
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Autofahrer schrieb:
am 21. Februar 2012 um 18:37:05
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Strafe zu gering
Man ist als Fahrzeugführer sogar verpflichtet vor der Fahrt einmal um den Wagen zu gehen um zu schauen ob alles in ordung
ist und alle Lichter gehen. Wer macht das denn schon heutzutage? Trotzdem sollte jeder volljähriger Fahrzeugführer hart bestraft werden, wenn man einen Unfall durch ein bisschen Mitdenken hätte verhindern können.
Denn: Kein Führerschein -> kein Autofahren -> keinen Job.....dann doch lieber zu Spät zur Arbeit kommen....
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