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Verkehrsrecht: Mehr als 130 km/h können zu Mithaftung führen

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Mehr als 130 km/h können zu Mithaftung führen

11.08.2011, 10:35 Uhr

Ob man die Richtgeschwindigkeit überschreitet, sollte gut überlegt sein (Foto: Imago)

Ob man die Richtgeschwindigkeit überschreitet, sollte gut überlegt sein (Foto: Imago)

In Deutschland besteht zwar keine grundsätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen, wie dies in vielen anderen Staaten der Fall ist. Doch es gibt eine Richtgeschwindigkeit, die laut Gesetzgeber bei 130 km/h liegt.

Wer schneller fährt geht höhere Risiken ein

Grundsätzlich darf man zwar erheblich schneller fahren. Doch kommt es dann zu einem Unfall, kann dies zu einer erheblichen Mithaftung führen, selbst wenn der Tempo liebende Fahrer eigentlich keine Schuld trägt. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch einmal deutlich gemacht. (OLG Nürnberg, Urt. V. 09.09.2010, Az. 13 U 712/10, DAR 2010, 707).

Gericht: Kollision hätte verhindert werden können

Im entschiedenen Fall war es durch einen verkehrswidrigen Spurwechsel auf der Autobahn zu einer Kollision gekommen. Der Geschädigte war mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h gefahren und hatte nicht mehr rechtzeitig auf den Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs reagieren können. Da dies bei einer geringeren Geschwindigkeit aber noch gelungen wäre, lastete ihm das Gericht eine Mithaftung von 25 Prozent an.

Recht: Autofahren grundsätzlich gefährlich

Im deutschen Recht wird die Haftung bei einem Verkehrsunfall nicht nur an das Verschulden geknüpft. Das Straßenverkehrsgesetz sieht ein Fahrzeug grundsätzlich als gefährlich an und knüpft bereits an dessen Betrieb eine Haftung. Nur ein "Idealfahrer" ist von der Haftung befreit.

"Idealfahrer" fährt nicht schneller als 130 km/h

Ein solcher "Idealfahrer" fährt nach Vorstellung der Rechtsprechung auf der Autobahn nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, geht ein erhebliches Risiko ein.

Bei 130 km/h wäre Ausweichen möglich gewesen

Er ist nur dann von einer Mithaftung befreit, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall unvermeidbar gewesen wäre. Im vorliegenden Fall ist aber festgestellt worden, dass bei 130 km/h noch ein rechtzeitiges Abbremsmanöver möglich war, was den Unfall verhindert hätte.


Quelle: mid

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Kommentare (137)

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Thema: "Verkehrsrecht: Mehr als 130 km/h können zu Mithaftung führen"

Diesel schrieb: am 11. August 2011 um 20:01:30
(7) (6) Rasen
Wie immer brauchen wir mehr Toleranz. Rasen ist auch 120 in der 80-Baustelle. Oder 100 bei Schnee oder starkem Regen. Also: die
Schnelleren vorbeilassen und den Langsameren etwas mehr Zeit geben. oder: Wehr schneller fährt als ich, der rast, und wer langsamer fährt, der kriecht.
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Happytiger911 schrieb: am 11. August 2011 um 20:00:31
(2) (14) Im Prinzip Richtig
Ich empfinde diese Art der Rechtssprechung RICHTIG. Jeder der ein Fahrzeug führt muss sich der Gefahren bewußt sein .
Machen wir doch einfach alle das was sowieso am Vernünftigsten ist: Fahren OHNE Agression und immer mit genügend Sicherheitsabstand !!! und nicht schneller wie es der Verkehr , die STVO , die Straßenverhältnisse / Wetterverhältnissse und unser Fahrvermögen erlauben. Wir haben alle nur ein Leben !!! Ja ALLE :-))
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Getz schrieb: am 11. August 2011 um 19:58:15
(4) (18) Tempolimit
Ist Euch mal aufgefallen, wie gesittet alle Auto fahren, wenn ein oder mehrere Polizeiwagen auf der Autobahn unterwegs sind. Da
fahren die alle schön mit Abstand, rasen nicht und es herrscht Ruhe und Ordnung. Man mache in Deutschland entlich ein Tempolimit 120 (130) auf den Autobahnen und keiner braucht mehr zu rasen, weniger Rückstaus und es herrscht dann auch Ruhe und Ordnung, siehe F, NL, B ......
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