30.09.2011, 14:37 Uhr
Auch bei einem Unfall mit einem Rotsünder bekommen Linksabbieger eine Teilschuld (Quelle: imago)
Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem "Rotlicht-Sünder" zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten (Az.: 22 U 67/09).
Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen.
Ein Linksabbieger, der die Vorfahrt eines anderen Autofahrers missachtet, kann nicht auf den Fehler des anderen Fahrers verweisen. Genau das tat der Linksabbieger, der geltend machte, der andere sei noch bei Rot auf die Kreuzung gefahren, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.
Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11).
Quelle: t-online.de , dpa
Hell-Diver schrieb:
am 30. September 2011 um 17:05:51
(890)
(44)
Urteile im Zusammenhang mit Drogen
Welches Zeug hat der Richter vor dem Urteil geraucht?
Muß ja hammerhart sein!!!
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Ferdi schrieb:
am 30. September 2011 um 17:05:34
(840)
(38)
Linksabbieger
Na da können wir alle Ampeln in Deutschland abschaffen. Dieser Richter fährt wohl selber kein Auto. Interressante Theorie von
dem Richter. Das BGH wird das Urteil wohl kippen. Unglaublich wie manche Richter hier in Deutschland entscheiden.
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H.Schmidt schrieb:
am 30. September 2011 um 17:05:32
(771)
(32)
OLG Urteil
Macht nix liebes OLG. Ein oder zwei, für den Normalbürger, schwachsinnige Urteile mehr oder weniger. Was macht das schon. Wie
sagte schon Piespers "Um die Justiz zu verstehen muss man seine Hirnhälften geneneinander verdrehen können." In diesem Sinne, nur weiter so.
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