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Verkehrsrecht: Kein Fahrverbot nach zu später Verurteilung des Verkehrssünders

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Kein Fahrverbot nach zu später Verurteilung des Verkehrssünders

05.10.2011, 12:12 Uhr

Ein zu spät angeordnetes Fahrverbot ist nicht rechtens  (Quelle: imago)

Ein zu spät angeordnetes Fahrverbot ist nicht rechtens (Quelle: imago)

Wird einem Autofahrer erst knapp zwei Jahre nach seinem Verkehrsverstoß die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen, so verstößt dieses Urteil gegen geltendes Recht und Gesetz. Es sei denn, der Verkehrssünder ist an der so späten Verurteilung selbst schuld. Darauf hat jetzt noch einmal das Oberlandesgericht Zweibrücken hingewiesen (Az.: 1 SsBS 24/11).

Prozess fand zu spät statt

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war der Mann mit seinem Auto im Frühwinter bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h erwischt worden. Der Prozess gegen ihn fand allerdings erst im Spätfrühling des übernächsten Jahres vor dem zuständigen Amtsgericht Speyer statt. Wo er zu einer Geldbuße von 350 Euro verurteilt wurde. Plus einem einmonatigen Fahrverbot.

Fahrverbot ist als "Denkzettel" gedacht

Letzteres allerdings zu Unrecht, wie die rheinland-pfälzischen Oberlandesrichter jetzt in zweiter Instanz feststellten. Ein Fahrverbot sei ausschließlich als so genannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um sie vor einem Rückfall zu warnen und ihnen ein Gefühl für den zeitweiligen Ausschluss von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln.

Fahrverbot ist nach fast zwei Jahren nicht mehr als Strafe geeignet

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Tat, die mindestens ein Jahr und neun Monate zurückliegt, die Anordnung eines Fahrverbots als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht mehr geeignet. Einzige Ausnahme: Die erhebliche Verzögerung zwischen Tat und Bestrafung ist dem Verkehrssünder selbst anzulasten. Anhaltspunkte dafür, dass der betroffene Autofahrer das Verfahren in unlauterer Weise verzögert hat, gab es hier jedoch nicht.


Quelle: Auto-Medien Portal

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Kommentare (14)

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Thema: "Verkehrsrecht: Kein Fahrverbot nach zu später Verurteilung des Verkehrssünders"

Mediensprecher OLG Zweibrücken schrieb: am 6. Oktober 2011 um 09:08:07
(10) (0) Klarstellung
Der Bundesgerichtshof war an diesem Verfahren überhaupt nicht beteiligt und hat mithin das OLG auch auf nichts hingewiesen. Das
OLG hat vielmehr unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH seine Entscheidung gefällt.
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Petra B. schrieb: am 6. Oktober 2011 um 08:09:21
(38) (3) Fahrverbot
Bei allem gibt es Zeiten die eingehalten werden müssen. In diesem Fall ist es doch nicht so schlimm.Ich finde Fälle schlimmer,
bei dehnen Schwerverbrecher frei gelassen werden müssen, weil man es nicht schafft in der gesetzlichen Frist, Anklage zu erheben. Dieses passiert häufiger als wir denken und nur weil die Gerichte überlasstet sind. Durch Nachbarstreitigkeiten um Gartenzwerge, z. B . Jeder sollte sich vieleicht mal fragen, ob viele Fälle nicht bei einer Tasse Kaffee, gelöst werden könne.
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eifeler schrieb: am 6. Oktober 2011 um 07:54:03
(17) (7) deutscheland
was brauchen wir fantsialand brühl, ganz deutschland ist fatasienland. wir haben doch fantasiepolitiker das reicht doch. da
gibt es lügner, betrüger diebe, schauspieler unsw
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