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Verkehrsrecht: Blitzerfoto verstößt nicht gegen Grundgesetz

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Blitzerfoto verstößt nicht gegen Grundgesetz

20.07.2010, 10:48 Uhr

Blitzer-Fotos verstoßen nicht gegen das Grundgesetz (Foto: imago)

Blitzer-Fotos verstoßen nicht gegen das Grundgesetz (Foto: imago) (Quelle: imago)

Fotoaufnahmen von Verkehrssündern durch sogenannte "Blitzer" verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Ein zu schnell gefahrener Verkehrsteilnehmer wollte mit einer entsprechenden Klage wegen unerlaubten Fotografierens um eine Geldbuße von 135 Euro herumkommen - er scheiterte jetzt aber in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Kammer in Karlsruhe entschied am Dienstag einstimmig, dass der "Blitzer" keine Persönlichkeitsrechte verletze.

Ungenehmigtes Fotografieren beim Blitzer erlaubt

Richtig sei zwar, dass sich der Verkehrssünder nicht mit der Bildaufnahme einverstanden erklärt habe, auf der er als Fahrer identifiziert wurde. Das ungenehmigte Fotografieren sei aber im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit erlaubt. Der Autofahrer war in Brandenburg statt mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit 80 mit 117 km/h unterwegs. Mit dem von der Polizei aufgestellten Blitzer wurde die Geschwindigkeitsübertretung gemessen, Fahrzeug und Fahrer wurden fotografiert. Der vermeintlich clevere Verkehrssünder beschritt jedoch den Rechtsweg und argumentierte, er habe keine Einwilligung für das Foto gegeben, folglich verletze das Bild sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dürfe nicht verwertet werden.

Autofahrer muss die Strafe in Höhe von 135 Euro zahlen

Das Amtsgericht Potsdam verurteilte ihn dennoch zu 135 Euro, seine Beschwerde dagegen blieb im Februar 2010 vor dem Oberlandesgericht Brandenburg ohne Erfolg. Der Autofahrer blieb hartnäckig und legte Verfassungsbeschwerde ein. Aber die zuständige Kammer nahm sie mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an. Immerhin acht Seiten widmeten die Karlsruher Verfassungsrichter dem Problem. Der Beschluss wurde am Dienstag veröffentlicht. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 759/10)

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Quelle: dapd

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Kommentare (91)

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Thema: "Verkehrsrecht: Blitzerfoto verstößt nicht gegen Grundgesetz"

Blitz schrieb: am 21. Juli 2010 um 11:22:45
(1) (0) Gericht
Die Gerichte haben ja sonnst nichts besseres zu tun von den Kosten ganz zu schweigen

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Bernhard schrieb: am 20. Juli 2010 um 18:01:09
(1) (0) Geblitzt
Was sind das nur für Menschen, die - anstelle die Folgen ihres Vergehens, das es nun einmal ist zu akzeptieren - mit allerlei
Tricks möglichst noch auf Steuerzahlerkosten versuchen, nicht für die Folgen gerade zu stehen. Ich bin auch schon wiederholt geblitzt worden. Laut Gesetz zu Recht. Also muß ich die Folgen tragen und ohne Theater zahlen. So ist das nun einmal.
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Seggel schrieb: am 20. Juli 2010 um 15:19:30
(1) (0) dumme Bemerkung v Peter
Lieber Peter, wenn sich jeder an die Geschwindigkeit halten würden, gäbe es Stau´s ohne Ende. Stelle Dich nicht so
an, jeder ist im Leben schon zu schnell gefahren. Glück gehabt, wenn es nicht blitzt. Übrigens: Im Gegensatz zu deinem Beitrag war meiner gar nicht so dumm, wie Du meinst. Wer ist hier der Oberlehrer? Liebe Grüße vom Seggel
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