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Verkehrsrecht: Achtloser Fußgänger haftet bei Unfall auf Radweg allein

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Achtloser Fußgänger haftet bei Unfall auf Radweg allein

16.02.2012, 13:48 Uhr

Achtloser Fußgänger haftet bei Unfall auf dem Radweg allein. (Quelle: imago)

Achtloser Fußgänger haftet bei Unfall auf dem Radweg allein. (Quelle: imago)

Wenn ein Fußgänger ohne zu gucken einen Radweg betritt und dann umgefahren wird, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor.

Schadensersatzklage der Fußgängerin abgewiesen

Darin heißt es, der Blick "links-rechts-links" gehöre bereits im Vorschulalter zur elementaren Verkehrserziehung und gelte für jede Fahrbahn (Az.: 4 U 3/11). Mit dem Urteil wies das OLG die Schadensersatzklage einer Fußgängerin ab, die auf einem Radweg mit einem 14-jährigen Radfahrer zusammengestoßen war.

Unachtsame Fußgängerin verursacht Kollision

Nach Feststellung des Gerichts hatte die Frau über einen neben dem Bürgersteig verlaufenden Radweg auf eine Straße treten wollen, achtete dabei aber nicht auf Radfahrer. Es kam zur Kollision, bei der die Frau verletzt wurde.

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Erwachsene verhielt sich nicht "verkehrsgerecht"

Das OLG befand, die Frau habe gegen "elementare Sorgfaltsanforderungen" verstoßen. Daher sei es unerheblich, ob den 14-Jährigen eine Mitschuld treffe. Denn er habe darauf vertrauen dürfen, dass sich ein Erwachsener verkehrsgerecht verhalte.


Quelle: dpa

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Kommentare (12)

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Thema: "Verkehrsrecht: Achtloser Fußgänger haftet bei Unfall auf Radweg allein"

xicht schrieb: am 13. April 2012 um 17:27:33
(0) (0) Der Erkenntnisgewinn
aus dem Verfahren ist erwartet gering, bei manchen sehr gering, gelohnt hat sich das nur für die Anwälte. Stell dir
vor, ein Anwalt sagt: "Ich kann n icht klagen!". Elly, es heißt nicht "Raudi", sondern "Rowdy", ein Helfer bei einem Konzert ist ein "Roadie".
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moo schrieb: am 22. Februar 2012 um 12:32:32
(2) (1) @Polly
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun aber allein die Mineralölsteuer bringt etwa doppelt so viel Geld wie für das Bundesministerium
für Bau usw als Etat hat. Wenn wir noch die Kfz-Steuer, LKW-Maut und die Mehrwertsteuer auf das Benzin einrechnen sind wir locker beim 3fachen Etat. Es ist also nicht so, dass die Radfahrer für Autobahnen zahlen würden.
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Polly schrieb: am 21. Februar 2012 um 16:27:05
(4) (4) @Elly
Elly, du scheinst nicht zu wissen, dass man mit Mineralöl- und Kfz-Steuer den Bau und die Wartung des Straßennetzes nicht annähernd
finanzieren kann. Wir alle zahlen über die Steuern dafür - auch der Radfahrer. Daher sollten die Radler ruhig das Recht auf einen schmalen Streifen Radweg haben. Wenn möglich, ohne parkende Autos oder achtlose Fußgänger.
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