31.08.2010, 10:42 Uhr
Wer ein ehemaliges Mietauto verkauft, darf es nicht als Jahreswagen aus erster Hand mit nur einem Vorbesitzer anpreisen. Das wecke falsche Vorstellungen, hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I-4 U 101/10).
Mietfahrzeuge würden von Fahrern mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies habe Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Eine Händlerin hatte im Internet ein Auto mit der Beschreibung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer" und "1. Hand" angeboten. Es war von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden.
Quelle: dpa
der autohabewoller schrieb:
am 6. September 2010 um 17:54:09
(0)
(0)
Auto haben
ich würde einen peugeot 107 (4türer) nehmen
Kommentar melden
Mischa schrieb:
am 3. September 2010 um 11:08:03
(0)
(0)
Petyka,
welchen Wagen möchten sie haben?
Kommentar melden
petyka schrieb:
am 2. September 2010 um 20:27:24
(0)
(0)
Mietwagen
Wo kann man denn Mietwagen kaufen? Hat jemand einen Tip?
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Als Dank für Ihre Bestellung gibt’s 10,- € & einen Korb XXL im Wert von 20,- € geschenkt! von imwalking.de
Der Tarif ohne böse Überraschung. Nur 9 Cent je Minute und SMS.
von congstar.de
Perfekt in Qualität und Passform: topaktuelle Damenmode mit Stil für jedes Wetter. von mona.de
Coole Jeans mit perfekter Pass-
form. Für jeden Typ der richtige Schnitt - bis Größe 60. zum Special