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Umweltzonen: Fahrverbot für Diesel-Stinker in Baden-Württemberg

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Fahrverbot für Diesel-Stinker in Baden-Württemberg

04.01.2010, 00:00 Uhr | Spiegel-Online

Umweltplakette (Foto: ddp)Umweltplakette (Foto: ddp)Baden-Württemberg macht ernst: In Stuttgart, Mannheim, Tübingen und fünf anderen Städten werden ab dem 1. März 2008 umfassende Feinstaub-Fahrverbote eingeführt. Betroffen sind 340.000 ältere Pkw.

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Die dreckigsten Ecken Deutschlands
Baden-Württemberg kann für sich den zweifelhaften Ruhm reklamieren, die dreckigsten Ecken Deutschlands zu besitzen. Im Feinstaub-Ranking des Umweltbundesamts belegt etwa die schwäbische Metropole Stuttgart regelmäßig Top-Plätze. Jetzt kündigt die Landesregierung umfassende Fahrverbote an: "Der Gesundheitsschutz der Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, arbeiten oder zur Schule gehen, hat einen hohen Stellenwert", sagte die Landesumweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Mittwoch in Stuttgart.

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Umweltplakette erforderlich
Der Start der Fahrverbote war wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben verschoben worden. In den in Stuttgart, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg, Ilsfeld, Tübingen und Reutlingen geplanten Umweltzonen dürfen danach grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette fahren, teilte Gönner mit.

Grenzwert oft überschritten
Nach der EU-Luftreinhalterichtlinie müssen Gemeinden einen Aktionsplan zur Feinstaubbekämpfung erarbeiten, wenn der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten wird. An der Messstelle am Stuttgarter Neckartor wurde der Wert in diesem Jahr bis Ende Oktober bereits an 77 Tagen übertroffen, im gesamten vergangenen Jahr sogar an 178 Tagen.

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Politik steht unter Druck
Die Politik steht nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende September unter Druck. Damals hatten die Leipziger Richter entschieden, dass Anwohner in stark belasteten Gegenden ein ihre Gemeinde leichter als bisher zwingen können, gegen Feinstaub vorzugehen. Somit ist es denkbar, dass es demnächst zu Straßensperrungen in Großstädten wie München oder Stuttgart kommt.

Hauptquelle: Verkehr und Industrie
Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und Industrie. Die feinen Partikel in der Luft kommen in Dieselruß, Reifenabrieb, Baustaub oder den Abgasen aus Industrie und Heizungen vor. Aber auch Zigarettenrauch enthält große Mengen Feinstaub. Die feinen Teilchen werden nach ihrer Größe unterschieden: Partikel unter 10 Mikrometern (PM10) sind inhalierbar, noch kleinere Teilchen mit Durchmessern unter 2,5 Mikrometern (PM2,5) gelangen sogar bis in die Lunge.

Gefährlicher Feinstaub
Nach einer EU-Studie sterben in der Europäischen Union jährlich 310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaubpartikel, davon 65.000 in Deutschland. Feinstaub hat vielerlei gesundheitliche Auswirkungen. Zuallererst sind die Atemwege betroffen: Betroffene leiden unter Entzündungen, Bronchitis, Asthma oder Allergiesymptomen. Als besonders gefährlich gelten Staubteile mit Durchmessern unter 2,5 Mikrometern. Sie sind so klein, dass sie nicht in Nase und Rachen hängen bleiben, sondern ungehindert in die Lunge gelangen. Dort können sie Krebs auslösen und sogar zum Herzinfarkt führen. In der EU gibt es bislang jedoch keine Grenzwerte für die kleinen, besonders gefährlichen Partikel.

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EU-Richtlinie seit Anfang 2005
In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU-Richtlinie. Pro Tag dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt für Feinstaub kleiner als 10 Mikrometer (PM10) und darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. In Deutschland gibt es mehr als 400 Messstationen für Feinstaub.

Bisher keine Sanktionen
Zuständig für die Umsetzung der Vorgaben sind die Bundesländer. Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, Gebiete aufzulisten, in denen die zulässigen Schadstoffmengen überschritten werden. Echte Sanktionen gibt es bisher nicht. Diskutiert werden immer wieder Streckensperrungen für Lastwagen und Fahrverbote für veraltete Autos in Innenstädten.

Fünf Prozent des Fahrzeugbestandes
Gönner sagte, mit einer Veröffentlichung der Kennzeichnungsverordnung, die im Detail regelt, welches Fahrzeug eine Umweltplakette erhalte, sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Unter die Fahrverbote fielen alle Dieselfahrzeuge, die die Euro-Abgasnorm 2 nicht erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator. Dies betreffe rund 340.000 Autos und damit etwa fünf Prozent des Fahrzeugbestandes.

Ausnahmen möglich
Generelle Ausnahmen von den Fahrverboten sind nach den Vorgaben zufolge unter anderem für Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie anerkannte Oldtimer mit entsprechenden "H-" oder "07-Kennzeichen" vorgesehen. Bei den Ausnahmemöglichkeiten des Landes gelte der Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme", so Gönner.


Spiegel-Online  

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Umweltzonen: Fahrverbot für Diesel-Stinker in Baden-Württemberg"

HalloWach schrieb: am 16. Februar 2012 um 17:30:27
(2) (0) Umweltzonen
sowas nennt man Zwangsenteignung des normalen Bundesbürgers der sich aufgrund seines Einkommens kein neueres Fahrzeug kaufen kann. nichts für ungut.

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