30.11.2011, 16:05 Uhr
Technische Mängel am Auto wurden zuverlässig aufgedeckt und so manche Rostlaube fiel ihr zum Opfer: Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO sorgt seit dem 1. Dezember 1951 für höhere Sicherheit im Straßenverkehr. Zu diesem Jubiläum zeigen wir Ihnen die besten TÜV-Ausreden bei der HU.
Während es früher nur um die Prüfung der Fahrzeugmechanik ging, hat sich der Inhalt der HU deutlich erweitert. In den 60er Jahren waren die ersten zentralen Prüfstellen mit TÜV-Sachverständigen entstanden.Die Plakette am Kennzeichen wurde 1961 eingeführt, 1985 kam die Abgasuntersuchung (AU) hinzu - zunächst nur für Benziner und von 1993 an für alle Fahrzeuge. Im Jahr 2010 wurde die AU in die HU integriert. Seitdem gibt es beim Bestehen der Prüfung keine gesonderte AU-Plakette mehr auf dem vorderen Kennzeichen.
Mit dem Vordringen immer neuer und zahlreicher eingesetzten Elektroniksysteme sind für die Prüfstellen neue Aufgaben entstanden. Deshalb werden seit 2009 in der erweiterten elektronischen Hauptuntersuchung auch die elektronisch arbeitenden Sicherheitssysteme wie Airbags, ESP oder Bremsassistenten überprüft. Ein weiterer Schritt für höhere Fahrzeugsicherheit wird voraussichtlich mit dem Einsatz eines speziellen HU-Adapters für den Zugriff auf das On-Board-Fahrzeugsystem getan.
Laut ADAC bezahlen Deutsche acht Millionen im Jahr für nicht erbrachte Leistungen. Video: ADAC-Test Werkstätten
Wenn der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zustimmt, können elektronische Sicherheitssysteme direkt an den Fahrzeugen geprüft werden. Das wird für alle entsprechend ausgestatteten Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1. April 2012 möglich sein. Die nächste Herausforderung hält die Elektromobilität bereit. Auf diesem Gebiet arbeiten die TÜV-Spezialisten intensiv daran, einheitliche Standards für Elektroautos zu entwickeln. Die bei jährlich zehn Millionen Hauptuntersuchungen anfallenden Daten bilden die Basis für den im Abstand von zwölf Monaten erscheinenden TÜV-Report.
Quelle: mid , t-online.de
Rentner Jürgen schrieb:
am 19. Januar 2012 um 08:32:30
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TÜV
Ihr könnt ja alle schreiben, was ihr wollt, trotz TÜV ist jeder Fahrer für sein Fahrzeug verantwortlich und wenn was zwischen den
TÜV Zeiten kaputt geht, "muß" die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden. Einige warten damit wohl bis zum nächsten TÜV.
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Kraftfahrer schrieb:
am 7. Dezember 2011 um 07:07:46
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TÜV
@Jürgen
Ihr "Gottvertrauen" möchte ich haben!
Ich verlasse mich vielleicht bei meinem Auto auf meine Sicherheitsvorkehrungen.
Wenn ich aber die Rostlauben von manchen Leuten sehe, die nur noch von Ihren "Baby an Bord", "Sylt", und "Autobahngebühr... ich hup Euch was" Aufklebern zusammengehalten werden...
Nee, dann glaube ich eher, dass eine Prüfung nicht alle zwei, sondern alle sechs Monate fällig wäre. Schliesslich geht man ja auch ca. alle sechs Monate zum Rei
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Hamma schrieb:
am 5. Dezember 2011 um 22:10:54
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TÜV für E Auto
Das hört sich ja gut an und wenn der TÜV nach dem Test die Lebensdauer der ACCU noch sagen kann sind wir alle voll auf zu Frieden.
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