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Tempomessungen oft fehlerhaft

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Tempomessungen oft fehlerhaft

17.03.2009, 10:26 Uhr | t-online.de; AFP

Hohe Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen (Foto: imago) Hohe Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen (Foto: imago) Die überwiegende Mehrheit der Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Automobilclub von Deutschland (AvD) vorgestellte Untersuchung. In fünf Prozent der untersuchten Fälle waren die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Manchmal haben die Kontrolleure die Fahrer verwechselt.

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Schwere Fehler bei 80 Prozent der Messungen

Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft mbH (VUT) hatte in den vergangenen zwei Jahren im Auftrag des AvD 1810 Fälle untersucht. Dabei wurden Messungen mit Video- und Radargeräten sowie mit Laserpistolen berücksichtigt. Ohne Mängel waren lediglich knapp 15 Prozent der untersuchten Fälle. In mehr als 80 Prozent entdeckten die Sachverständigen der VUT hingegen technische oder formale Fehler, die mehr oder weniger schwerwiegend waren.

Unvollständige Verfahrensakten

Die Bandbreite reichte laut AvD von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteabbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In fünf Prozent der untersuchten Fälle waren die Messergebnisse nachweislich falsch beziehungsweise den "geblitzten" Autofahrern falsche Messwerte zugeordnet worden.

Personal zu technikgläubig

Nach Ansicht von AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty mangelt es oft einer kritischen Überprüfung der Messergebnisse. Das eingesetzte Mess- und Auswertungspersonal sei häufig technikgläubig und nicht ausreichend geschult. Auch müssten Autofahrer spätestens im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer vollständigen Messakte und Vorlage aller Beweismittel in die Lage versetzt werden, die gegen sie erhobene Vorwürfe zu prüfen.

Bußgeldbescheide rechtskräftig

Für die Autofahrer, die bereits eine Geldbuße bezahlt haben, bringen die neuen Erkenntnisse wenig. Ist der Bußgeldbescheid einmal rechts rechtskräftig, kann man laut Dorothee nichts mehr machen. Bei künftigen Bescheiden sieht das aber anders aus. Hier sollte man aber genau prüfen, ob die Geschwindigkeitsdifferenz plausibel erscheint. Bei Zweifeln kann ein Verkehrsrechts-Anwalt helfen.


t-online.de; AFP  

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Kommentare (23)

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Thema: "Tempomessungen oft fehlerhaft"

Pälzer schrieb: am 2. Februar 2010 um 20:36:28
(0) (0) Radarkontrollen
Die Bußgeldstelle in Kassel scheint dem Referat UVW / "Unterhaltung, Volksbelustigung, Witze" angegliedert zu sein. Wie
teuer war diese CD? Die sollten besser die LKW-Überholverbote auf den Steigungen der A3 / A5 / A7 . . . überwachen.
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Günter schrieb: am 2. Februar 2010 um 20:01:40
(0) (0) OWI-Verfahren
Wer kennt den Geltungsbereich der OWI-Gesetze ? Der Geltungsbereich ist im Grundgesetz Artikel 23 festgelegt, aber am
18.07.1990 ist dieser Artikel aufgehoben worden....... Gibt es dann überhaupt einen Geltungsbereich und eine Verfolgung...?
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oekonomie schrieb: am 2. Februar 2010 um 19:33:02
(0) (0) Geschwindigkeit
Habe mir schon gelegentlich den Spass gemacht, bei meinen regelmässigen Fahrten von Frankfurt nach Stuttgart eine
Richtgeschw. von 130 km/h und ansonsten Geschw.begrenzungen einzuhalten. Resultat: wurde hundertfach mit hohen Geschw.differenzen überholt, Zeichen vom "Vogel" bis zum "schlafenden Opa" üblich. Dichtes Auffahren bis zur Gefährdung normal. Aber alle würden mit Hilfe der Autoclubs und Juristen behaupten: kann gar nicht sein, das Messgerät zeigt falsch an.
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