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Motorradfahren: Strenge Regeln für Motorradfahrer in Italien


Strenge Regeln für Motorradfahrer in Italien

Dekra

06.08.2010Lesedauer: 2 Min.
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Auch ein Wheelie wird in Italien streng geahndetVergrößern des Bildes
Auch ein Wheelie wird in Italien streng geahndet (Quelle: Imago)

Motorradfahrer müssen in Italien bereits bei relativ geringfügigen Verstößen mit drakonischen Strafen rechnen. Das berichtet die Sachverständigenorganisation Dekra. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 300 Euro; außerdem ordnen die Behörden eine Verwahrung des Fahrzeuges für 60 Tage an. Zum Vergleich: In Deutschland wird Motorradfahren ohne Helm mit etwa 20 Euro geahndet.

Bike wird verbannt

Die italienischen Ordnungshüter kennen auch kein Pardon, wenn Fahrer auf ihrem Motor- und Kleinkraftrad nicht korrekt sitzen, beim Beschleunigen in sportlicher Manier das Vorderrad vom Boden abheben oder den Lenker nicht mit beiden Händen halten, sofern dies nicht zum Handzeichen geben oder Manövrieren erforderlich ist. Auch in solchen Fällen drohen die genannten Strafen. Im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug sogar 90 Tage lang von der Straße verbannt.

Nur Personen über 18 Jahren dürfen mitfahren

Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zu Mitnahme von Beifahrern. Auf Kleinkrafträdern dürfen nur Fahrer über 18 Jahren einen Sozius mitnehmen, selbst wenn das Zweirad für zwei Personen zugelassen ist. Grundsätzlich müssen auch die Beifahrer einen zugelassenen Helm tragen. Bei Verstößen minderjähriger Mitfahrer haftet der Fahrer.

Die Verwahrung des Fahrzeuges bedeutet allerdings kein Fahrverbot: der Fahrer darf mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Das Fahrzeug wird dem Besitzer belassen, er darf es jedoch für 60 bzw. 90 Tage nicht führen. DEn betroffenen Motorradfahrern wird empfohlen, zur Wahrung der eigenen Rechte einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Helmpflicht besteht überall

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation verringern Helme den Anteil tödlicher Kopfverletzungen bei Motorradunfällen um 50 Prozent. In allen Ländern der EU besteht für Motorradfahrer grundsätzlich Helmpflicht.

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