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Ratgeber Motorrad: Nach Unfall den Helm abnehmen?


Nach Unfall den Helm abnehmen?

Von mid
17.06.2010Lesedauer: 1 Min.
Dem Motorradfahrer sollte bei einem Unfall vorsichtig der Helm abgenommen werdenVergrößern des BildesDem Motorradfahrer sollte bei einem Unfall vorsichtig der Helm abgenommen werden (Quelle: ADAC)
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Bei Unfällen von Motorradfahrern herrscht oftmals Ratlosigkeit: Darf oder muss gar der Helm abgezogen werden? Oder ist eine Abnahme absolut tabu? Bevor die Reisewelle von Auto- und Motorradfahrern in den Urlaub startet, hier eine kleine Übersicht über richtiges Verhalten im Ernstfall.

Helm ab bei Bewusstlosigkeit

Ist der Biker bewusstlos, muss der Helm auf jeden Fall abgenommen werden. Laut ADAC besteht ansonsten die Gefahr, dass der Verletzte an seinem Erbrochenen erstickt, an einem Herz-Kreislauf-Stillstand stirbt oder aufgrund Sauerstoffmangels irreparable Gehirnschäden erleidet. Aber Vorsicht, da sonst die Halswirbelsäule des Motorradfahrers verletzt werden kann.

Motorradfahrer ansprechen

Aber das Verletzungsrisiko ist weitaus geringer als das durch Nicht-Abnahme, zumal der Verunglückte nur ohne Helm beatmet und in die stabile Seitenlage gebracht werden kann. Bei Motorradfahrern mit vollem Bewusstsein ist der Helm nur bei ausdrücklichem Wunsch abzuziehen.

Helm zu zweit abnehmen, wenn möglich

Der Helm wird idealerweise zu zweit abgenommen. Einer stabilisiert mit beiden Händen den Hals, während der andere das Visier hoch klappt, eine gegebenenfalls vorhandene Brille entfernt und den Kinnriemen öffnet. Danach schiebt er seitlich die Hände unter die Kopfschale und zieht vorsichtig den Helm ab. Allein am Unfallort kniet man sich ans Kopfende und zieht den Helm so weit ab, dass er mit einer Hand den Hinterkopf stützen kann, ehe er ihn vollends entfernt.

Unfallstelle sichern

Neben der Helmabnahme ist vor allem die Alarmierung des Notarztes notwendig. Die Mediziner erteilen auch telefonisch Ratschläge, ob und wie ein Helm abzunehmen ist. Außerdem sollte die Unfallstelle entsprechend gesichert werden, um den nachfolgenden Verkehr auf die Gefahr aufmerksam zu machen.

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