05.07.2011, 11:22 Uhr
Verursacht ein Radfahrer mit riskantem und verkehrswidrigem Verhalten einen schweren Unfall, dann verliert er seine Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Der Radfahrer war im Oktober 2005 in Worms bei Rotlicht zeigender Ampel vom Gehweg auf die Straße gefahren, unter einen Lastwagen geraten und schwer verletzt worden. Der Mann sah die Schuld beim Lkw-Fahrer und forderte von dessen Versicherung die Krankenkosten in Höhe von 80.000 Euro und 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Mit seiner Klage war der Radfahrer bereits vor dem Landgericht gescheitert. Begründung: Der Mann habe den Unfall mit derart gravierenden Verkehrsverstößen allein verschuldet, dass eine Haftung des Lkw-Fahrers ausscheide. Dieser habe insbesondere nicht damit rechnen können, dass ein Radfahrer vor der Fußgängerfurt die Fahrbahn überquert, obwohl die Ampel für die Fußgänger rot zeigte.
Quelle: dpa
Micky schrieb:
am 30. September 2011 um 17:34:54
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Radfahrer
in Münster NRW,der sogenannten Radfahrerhauptstadt hätte er bestimmt Recht und Schmerzensgeld bekommen da hier alle Radfahrer
meist wie die Wildsäue fahren und es auch keine Einbahnstraßen für sie gibt,sie dürfen einfach alles und keiner schert sich darum.....armes Münster.....
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Hammer schrieb:
am 12. August 2011 um 09:29:39
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Radfahrer
Die Statistik sagt,das sich 97% der Radler nicht an die Verkehrsregeln halten.Das schein auch zu stimmen,wenn ich sehe,was da
tagtäglich unterwegs ist.In die falsche Richtung fahren,rote Ampeln werden ignoriert,ohne Licht im Dunkeln und die meisten Räder haben keine Sicherheitseinrichtungen,wie Licht,Seitenreflektoren etc.Dann diese selbsternannten Rennfahrer,die blockieren im Pulk die Landstraßen,obwohl die da nichts verloren haben oder Mountainbiker im Wald,die Liste ist endlos.
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Wolfgang schrieb:
am 11. August 2011 um 21:04:55
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Radfahrer Verkehrsregeln
Es wird hier viel Gutes und etwas Unsinn erzählt. Meine Frage ist einfach: Autofahrer,Motoradfahrer Berufsfahrer,
alle müssen ein Fahrerlaubnis machen,um ihre Eignung für den komplizierten Straßenverkehr nachzuweisen.
Warum aber Fahrradfahrer nicht??? Die stellen vor allem in Großstädten ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar.Die brauchen nicht nachzuweisen, dass Sie für den Straßenverkehr geeignet sind.
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