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Neues Kältemittel R-1234yf für Autoklimaanlagen weiter in der Kritik


Technik & Service
Neues Kältemittel für Autoklimaanlagen weiter in der Kritik

Von mid, t-online
20.01.2012Lesedauer: 3 Min.
Horrorszenario: Neues Kältemittel R1234yf leicht entflammbar.Vergrößern des BildesHorrorszenario: Neues Kältemittel R1234yf leicht entflammbar. (Quelle: dapd)
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Die Diskussion über die Kältemittel in den Autoklimaanlagen erhitzen weiter die Gemüter. Denn das neue Kältemittel R-1234yf soll ab 2017 in Europa Pflicht sein: es wäre zwar kostengünstig, doch gefährde es die Fahrzeugsicherheit und die Umwelt. Untersuchungen des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung bestätigen, dass der neue Kühlstoff bei einem Fahrzeugbrand bei 405 Grad Celsius in Flammen aufgeht und hochgiftige Gase freisetzt.

Giftige Flusssäure kann zu Verätzungen führen

Wenn das neue Kältemittel beispielsweise bei einem Unfall in Brand gerät, entsteht demnach Fluorwasserstoffsäure, bei Kontakt mit Wasser dann auch Flusssäure, die in geringen Mengen schon tödlich ist. Das Tückische: Die Aufnahme des Giftes kann unbemerkt vor sich gehen. Die Flüssigkeit wird schnell von Haut und Schleimhäuten aufgenommen und wirkt stark ätzend. Beim Einatmen kann sie akut zu einem Lungenödem und chronischen Schäden bis hin zum Tod führen.

Kältemittel eine "extremely flammable gas"

Die Hersteller von R-1234yf, DuPont und Honeywell, bestreiten die Gefährlichkeit ihres neuen Kältemittels. Dabei veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schon 2008 Zitate aus dem offiziellen Honeywell-Datenblatt für 1234yf vom 16. Mai 2008, in dem zu lesen sei, dass es sich um ein "extremely flammable gas" handelt, weshalb im Brandfall ganz bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen seien. Laut Umweltbundesamt brennen pro Jahr in Deutschland zwischen 30.000 und 40.000 Fahrzeuge.

Neues Kältemittel könnte das bisherige einfach ersetzen

Der Verband der Autoindustrie (VDA) hält jedoch weiter an dem Mittel fest. Auch weil es das bisher eingesetzte klimaschädliche Mittel R-134a ohne besondere technische Anpassungen ersetzen kann und somit kostengünstig ist. Darüber hinaus wollen alle führenden Fahrzeughersteller das neue Kälteprodukt einsetzen, für die deutschen Hersteller soll eine "Insellösung" vermieden werden.

Umweltbundesamt meldet Zweifel an

Das europaweite einheitliche Interesse der Autofirmen bezweifelt das Umweltbundesamt. Zudem dürfe solch eine kostensparende Denke nicht das Maß der Dinge sein. Mit zu berücksichtigen wäre der unverhältnismäßig hohe Energiebedarf bei der Produktion und der Anfall von viel Sondermüll. Laut einer Meldung der Zeitschrift "Auto Bild" können die Hersteller an ihrer chinesischen Produktionsstätte die Erzeugung der Chemikalie erst Ende 2012 aufnehmen, was ein ganzes Jahr Verzögerung bei der Einführung bedeuten würde.

EU will Patentrecht überprüfen

Innerhalb der Autoindustrie mehren sich inzwischen auch Stimmen, die vor der Abhängigkeit von DuPont und Honeywell warnen. Die beiden US-Hersteller sind die einzigen Lieferanten, ihr Kältemittel haben sie patentrechtlich schützen lassen. Inwieweit das Patentrecht tatsächlich gilt, will jetzt die EU-Kommission überprüfen. Sie vermutet unerlaubte Kartellabsprachen und hat jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Stellungnahme von Honeywell

Auf eine entsprechende Nachfrage der Internetplattform "Kfz-Betrieb online" gab Honeywell folgende Stellungnahme ab: "Die Bezeichnung Kartellverfahren ist nicht richtig. Zurzeit läuft lediglich eine Untersuchung - so wie sie häufig in der EU vorkommt. Nämlich immer dann, wenn ein Parlamentsmitglied eine Anfrage stellt. In diesem Fall war es ein deutsches Mitglied des Parlaments. Wir haben dazu Stellung genommen und die Kommission prüft den Sachverhalt." Die Untersuchung bezieht sich auf zwei Punkte: Hat Honeywell verschwiegen, dass es Patente bezüglich R-1234yf hat? Besteht hier ein Monopol?

Neues Kältemittel kein Geheimnis

Laut Honeywell gibt es kein Geheimnis, da die Patentanmeldungen und auch die gewährten Patente immer offen kommuniziert worden seien. Zudem gäbe es zwei Anbieter des Produktes, weshalb man nicht von einem Monopol sprechen könne. Auch sei R-1234yf kein definierter Standard.

CO2-Befüllung wäre eine Alternative

Ein natürlich vorkommendes Abfallprodukt könnte ebenso wirksam Klimaanlagen betreiben: Kohlendioxid. Als Kältemittel mit R744 bezeichnet wäre es eine günstige und umweltschonende Alternative zu hochgiftigen Kältemitteln. Laut Umweltbundesamt haben Messungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Leistungsfähigkeit des natürlichen Kältemittels in Autoklimaanlagen bestätigt. Nicht brennbar und ungiftig, hatten die deutschen Autohersteller 2007 angefangen, Klimaanlage mit CO2 zu testen. Inzwischen ist die Technik serienreif - warum wird sie nicht genutzt?

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