09.08.2010, 15:37 Uhr | mid, t-online.de
Nicht immer bereitet ein Mercedes seinen Fahrern Freude (Foto: dpa)
Ein erhöhter Spritverbrauch und starke Vibrationen können zur Rückgabe eines gekauften Neuwagens berechtigen. Das hat das Landgericht München nun entschieden. Geklagt hatte der Käufer eines E-Klasse-Modells von Mercedes. Der tatsächliche Spritverbrauch lag deutlich über den vom Hersteller angegebenen 8,6 Litern auf 100 Kilometer, wie das Gericht feststellte.
Nach Beauftragung eines Sachverständigen gab das Gericht dem Käufer Recht. Der Experte hatte auf der Straße Verbrauchsmessungen durchgeführt und sei auf einen Durchschnittsverbrauch von 11,2 Litern gekommen, also 30 bis 35 Prozent mehr als von Mercedes angegeben.
Das war nach Ansicht der Richter eindeutig zu viel. Ein Neuwagen gilt bereits dann als mangelhaft, wenn der Mehrverbrauch bei zehn Prozent liegt. Überdies führte der Sachverständige aus, die Vibrationen seien so stark wie bei einem Auto von vor 20 Jahren.
Ein Eigentor schoss die Beklagtenseite, als sie die Verbrauchstests auf der Straße monierte und den Rollenprüfstand als geeignetes Mittel einwendete. Dem hielten die Richter mangelndes Kundenbewusstsein entgegen. Es sei ein Unding, mit theoretischen Messwerten zu argumentieren, die im einzig entscheidenden Alltagsbetrieb nicht zu erreichen seien. Mercedes musste den Wagen zurücknehmen (LG München I, Az.: 4 O 6504/07// DAR 2009,531//)
Quelle: mid
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