16.09.2011, 12:27 Uhr
Ein Autofahrer, der ein rotes Kfz-Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt hat, verliert den Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss. (Az.: 10 U 1258/10).
Nach Auffassung des Gerichts ist die Regelung in den einschlägigen Versicherungsbedingungen, wonach das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen "versehen" sein muss, so zu verstehen, dass es am Fahrzeug montiert und von außen zu sehen sein muss.
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einer Fahrzeugversicherung Recht. Eine Autofahrerin hatte das rote Kfz-Kennzeichen nicht am Wagen befestigt, sondern im Fahrzeug abgelegt. Als es zu einem Brandschaden kam, weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu übernehmen.
Das OLG hält das für berechtigt. Nach Darstellung der Richter besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn dieses Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird, um es vor Diebstahl zu sichern.
Quelle: mid
globetrotter schrieb:
am 5. Oktober 2011 um 19:32:07
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lach
wenn das rote nummernschild angeschraubt gewese wäre würde das auto nicht brennen. sollte noch in diese schwachsinnige
urteilsbegründung rein. würde gerne wissen wer da wen geschmiert hat. wir haben die schilder immer hinter der scheibe liegen. außer béi überlandfahrten. sonst müßten wir noch einen zum schilder anschrauben einstellen. und das urteil wohl auch noch im namen des volkes. idiotischer richter und idiotische versicherung. wenn alles eingetragen ist sollte das wohl reichen.
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automstr schrieb:
am 1. Oktober 2011 um 00:38:25
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Rotes Kennzeichen
Rote Kennz. sind was Besonderes - mit Rot Kennz. ist das Fzg vers. an dem sie korrekt befestigt sind. Ich kann ein Rot
Kennz. an einem Tag auch an 100 und mehr Fzge verwenden. Vers. gilt immer für das eine Fzg an dem gerade dran (dafür muß auch ein Schein ausgefüllt und von Inhaber unterschrieben sein. Deshalb ist hiermit auch besonders sorgfältig umzugehen. Ist anders als mit normalem Kennz. die nur für bestimmtes Fzg gültig.
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automstr schrieb:
am 1. Oktober 2011 um 00:19:32
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Rotes Kennzeichen
Rote Kennz. korrekt am Fzg befestigen sein - nicht einf. hinter Scheibe stecken. Wichtig: Kfz-Schein f. Rote Kennz.
vollständig ausgefüllen - dabei wird oft geschlampt. Da wird der Fehler stecken. Dazu wird nichts gesagt. Nicht wenn Kiste brennt schnell Rote Kennz. rein, dann sagen: Waren dran - Versichrg zahlen. Gerade in solch Fall wird Vers. genau schauen ob alles korrekt. Eintrag in Fahrtenbuch wenn auf Straße - Verkehrsverstoß den Fahrer haben - muß 1/4-jährl. Verk.-Amt prüfen/stempeln
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