10.12.2007, 17:26 Uhr | dpa
Kfz-Schein gehört nicht ins Auto (Quelle: dpa)Wer seinen Kfz-Schein dauerhaft im Wagen aufbewahrt, kann bei einem Diebstahl seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, wie die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
"Nutzungsberechtigter" Eindruck
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (AZ.: 8 U 62/07).
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Versicherung zahlte zunächst
Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt. Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war.
Möglicher Diebstahl begünstigt
Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück. Die Richter billigten diesen Anspruch. Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Diebstahl begünstigt. Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei.
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dpa
Max schrieb:
am 26. Dezember 2011 um 11:57:54
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Fahrzeugschein im Auto
Dieses Urteil besagt genau das Gegenteil. Fahrzeugschein darf im Auto liegen bleiben, solange nicht von außen
sichtbar.
Siehe: OLG Oldenburg, Az.: 5 U 153/09
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automstr schrieb:
am 15. Juni 2011 um 12:59:36
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Autoklau
Ist doch Stuß. Eventueller Dieb weiß doch nicht, daß Schein im Auto - wenn Dieb feststellt, daß Schein drin, ganz sicher schon
Ende weg. Es sei denn liegt offen rum. Bei Schengen Staaten sowieso ohne Kontrolle durchfahren (mit oder ohne Kfz-Schein). Begünstigt dies nicht.
Wenn, wie viel praktiziert, Fzge zerlegt werden, ist Schein auch außerhalb Schengen Staaten uninteressant. Urteil zu Gunsten Versichrg - ggf fährt Richter Auto mit hohher Teilkaskoprämie weil besonders viel gestohlen w
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