09.06.2010, 09:26 Uhr | GTÜ
Achten Sie vor der Urlaubsfahrt auf korrekte Beladung (Foto: GTÜ)
Familienurlaub mit dem eigenen Auto stellt eine echte Versuchung dar. All das, was wir auf Flugreisen zu Hause lassen müssen, darf mit. Zu schwer? Ach was, das Auto fährt es ja. Falsch gedacht, so die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Die Experten der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation rechnen vor, wie viel wirklich erlaubt ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser unter dem alten Namen Fahrzeugschein bekannt, sollte eigentlich Klärung schaffen. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht, in dem bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten sind, ergibt die maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Demzufolge packt ein Familienauto wie etwa der Passat Variant von Volkswagen rund 560 Kilo.
Das müsste reichen. Doch wer wirklich kräftig einladen will, sollte vorsorglich einen Blick auf die Bemerkungen und Ausnahmen im Fahrzeugschein werfen. Dort steht fast immer fürs Leergewicht noch eine weitaus höhere Zahl: Abhängig von der Ausstattung des Fahrzeugs kann das Leergewicht eines Passats demzufolge auch 200 Kilo höher liegen. Luxus kostet - in diesem Falle Zuladung. Von den ehedem 560 kg sind möglicherweise nur noch 360 Kilo übrig. Wenn jetzt zusammen mit dem Fahrer noch drei Erwachsene à 75 Kilogramm verreisen wollen, schlagen die mit 225 Kilo zu Buche. Verbleiben sage und schreibe noch 135 Kilo Freigepäck für vier Personen.
Die GTÜ-Experten raten daher: Wiegen Sie vor Urlaubsfahrten mit vollem Gepäck erst mal nach, wie schwer das eigene Auto wirklich ist. Volltanken zu wenigstens 90 Prozent nicht vergessen, denn auch der Sprit zählt dazu! Nur so lässt sich korrekt ermitteln, wie viel tatsächlich eingeladen werden darf. Wer als Pkw-Fahrer um mehr als 20 Prozent überladen haben sollte, kommt nicht mit einem Verwarnungsgeld davon. Vielmehr sind im aktuellen Katalog Bußgelder ab 95 Euro mit entsprechenden Punkten in Flensburg vorgesehen.
Es geht freilich nicht nur ums Gesamtgewicht, sondern auch darum, wie viel man auf den Dachträger oder die Anhängerkupplung respektive die Heckklappe packen darf, wenn Dachkoffer und Sportgeräte mit auf die Urlaubsreise sollen. Die GTÜ empfiehlt in diesem Fall vor der Beladung einen Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewichtsgrenzen für Dach und Heck finden sich nämlich nicht, wie vielleicht erhofft, in den Fahrzeugpapieren, sondern in der Regel nur in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung.
Auch hier gilt. Die Limits liegen oft unter den Erwartungen. Vier Hollandräder à 20 Kilo packt ein Opel Corsa oder ein VW Golf keinesfalls, denn deren maximale Dachlast beträgt nur 75 Kilo. Auf die Mercedes A-Klasse dürfen gar nur 50 Kilo rauf. Da sind im Zweifel inklusive des Radträger-Eigengewichts sogar schon zwei Fahrräder zuviel.
Wer seine Räder mittels spezieller Systeme auf der Anhängerkupplung transportieren will, darf die so genannte Stützlast nicht überschreiten. Ein typischer Wert, etwa für den Ford Kompakt Van C-Max: 100 Kilogramm. Für den Ford Focus gelten 75 Kilo. Da wird’s zumindest für den Transport von vier Tourenrädern schwierig. Denn die entsprechenden Trägersysteme zur Montage auf der Anhängerkupplung wiegen ihrerseits bereits bis zu 25 Kilo und mehr.
Bleibt als letzte Alternative der Fahrradtransport an der Heckklappe mit auf den ersten Blick scheinbar unerschöpflichen Zuladungsmöglichkeiten. Was zählt, ist in diesem Falle das Gewicht, das auf die Hinterachse drückt. Maximal zulässig im Falle des Passat Variant: knapp 1100 Kilo. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Im Ernstfall verkraftet mithin auch die Heckklappe nicht mehr Zuladung als das Dach oder die Anhängerkupplung.
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GTÜ
Renault19Cabrio schrieb:
am 3. Juli 2010 um 12:23:33
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Zuviel und/oder falsch beladen (Teil 2)
Das mehr Gewicht auch generell mehr Bremsweg bedeutet muss man wohl nicht erwähnen. Erwähnenswert
dürfte aber sein, daß die werksmäßigen Bremsanlagen keine großen Reserven haben und nur für das zul. Gesamtgewicht ausgelegt sind. Daher ist es nur richtig daß derartig be- und/oder überladene Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden.
Und noch eine generelle Anmerkung: Haltet Euch, wie ich, einfach an die gesetzlichen Bestimmungen, dann werdet Ihr auch nicht "abgezockt".
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Renault19Cabrio schrieb:
am 3. Juli 2010 um 12:13:06
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Zuviel und/oder falsch beladen
Gerade in der Urlaubszeit sieht man es doch immer wieder, die hintere Stoßstange schleift fast über den
Boden und die Vorderräder hängen nahezu in der Luft. Selbst die Leuchtweitenregulierung, die eh kaum einer beachtet, kann dies nicht mehr ausgleichen und man beleuchtet die Baumkronen. Dadurch wird der Gegenverkehr extrem geblendet aber was noch viel schlimmer ist, die Vorderräder haben kaum Haftung und dadurch ist die Spurtreue nicht mehr gegeben und der Bremsweg verlängert sich extrem. ...
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Det schrieb:
am 14. Juni 2010 um 07:26:13
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Gefahr - ja
@dd. Ein überlades oder falsch beladenes Kfz hat gravierend negative Fahreigenschaften. Bremsen, Stabilität etc. Und das ist
lebengefährlich nicht nur für die VIELPacker im Wagen, sondern für jeden Verkehrsteilnehmer. Ist also keine Panikmache. Rund um Berlin landen zB ca. 40 Fahrräder jede Saison auf der Autobahn.
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