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Gigaliner: Verordnung verfassungswidrig?

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Gigaliner: Verordnung verfassungswidrig?

02.09.2011, 15:02 Uhr

Gigaliner fahren ab 2012 durch Deutschland (Quelle: ddp)

Gigaliner fahren ab 2012 durch Deutschland (Quelle: ddp)

Die Gigaliner kommen immer schwerer in die Spur. Die geplante Verordnung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) für den Feldversuch ist nach einem Gutachten des Rechtsprofessors Ulrich Battis verfassungswidrig.

Gigaliner-Verordnung ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage

Große Teile davon hätten "keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage", sagte Battis am Freitag in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens, das die Versuchsgegner der Allianz pro Schiene in Auftrag gegeben hatten. Auf keinen Fall könne die Verordnung am Bundesrat vorbei gestartet werden, sagte Battis.

Hessen fordert Nachbesserungen

Unter den Bundesländern sind die Befürworter des Versuchs deutlich in der Minderheit. Nur sechs Länder wollen sich beteiligen. Zuletzt hatte Hessen am Donnerstag Nachbesserungen gefordert. Das Bundesverkehrsministerium will den Versuch mit einer Ausnahmegenehmigung starten, für die es weder die Zustimmung der Länderkammer noch des Bundestags benötigen würde.

Ende 2011 soll der Feldversuch mit Gigalinern starten

Landesregierungen, Bundestagsfraktionen oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestags könnten dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen, sagte Battis. Die brandenburgische Landesregierung hat dies bereits angekündigt. Battis bezweifelte aber, dass Karlsruhe einer Klage aufschiebende Wirkung bescheinigt. Der auf fünf Jahre angelegte Versuch soll Ende des Jahres mit 400 Lastzügen starten.

Nach der Absage Hessens zog auch Niedersachsen den Nutzen des bundesweit geplanten Feldversuchs in Zweifel. Ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums sagte jedoch, Niedersachsen sei weiter Befürworter des Gigaliner-Projekts und wolle nun beim Bundesverkehrsministerium neue Detailvorschläge für die Ausgestaltung des Feldversuchs machen.

Juristische Scharmützel

Juristisch begeben sich alle Beteiligten nun in schwieriges Gelände. Battis schlug in seinem Gutachten vor, ähnlich wie beim "Führerschein mit 17" die Straßenverkehrs-Gesetzgebung um Eckwerte wie etwa Passagen zur besonderen Ausbildung der Gigaliner-Fahrer zu ergänzen, um den Versuch zu legalisieren.

Er wies darauf hin, dass im Fall des vorläufigen Inkrafttretens der Ausnahmeverordnung theoretisch auf den Autobahnen des Bundes überlange Lastwagen auch durch Bundesländer fahren dürfen, die sich nicht an dem Feldversuch beteiligen. Allerdings könnten dann wiederum die Landespolizeien die Lkw möglicherweise wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Verkehr ziehen.


Quelle: dapd

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Kommentare (137)

zum Forum

Thema: "Gigaliner: Verordnung verfassungswidrig?"

chris schrieb: am 2. September 2011 um 21:15:12
(50) (88) @hensel
ich fahr 150tkm im jahr und muß feststellen das die größten chaoten auf der straße die pkw-fahrer sind ,die schneiden die lkw`s
beim überholen in staus springen sie von einer lücke in die andere und provozieren damit die unfälle,also erstmal hirn einschalten bevor man was zum besten gibt ps:in den ferien ist fahrverbot für lkw`s und trotzdem teilweise über 80km staus auf den bab`s,schon mal drüber nachgedacht
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Schrauber schrieb: am 2. September 2011 um 21:14:18
(29) (45) Gigaliner
Warum wird nicht mal das Einsatzgebiet und die Auflagen offen zu diskutiert. Hat Deutschland andere vorraussetzungen im
Straßennetz als die Niederlande? Dort gibt es keine Probleme
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Jassi schrieb: am 2. September 2011 um 21:08:35
(44) (24) Gigaliner
Gute Nacht Straßen und Brücken die schon marode genug sind, geschweige von den Unfällen "übersehener" Fußgänger. Da
wurde offensichtlich von der Lobby richtig viel Arbeit geleistet. Lasst die Finger von diesem Unsinnn !
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