07.02.2012, 16:38 Uhr
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
In Verbindung mit Nachweis einer Grundqualifikation (nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz): ab 18 Jahre. Es handelt sich um einen befristeten Führerschein bei dem man ab dem 50 Lebensjahr alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten und eine augenärztliche Untersuchung nachweisen muss.
Beinhaltet die Führerscheinklassen L und M
ca. 2500 € bis 3000 €
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