07.02.2012, 16:14 Uhr
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Bis zu zwei Jahre nach Erteilung des Führerscheins gilt eine Motorhöchstleistung von 25 kW und ein Verhältnis zwischen Leistung/Leergewicht von bis zu 0,16 kW/Kg (ca. 1/6). Diese Regelung gilt nicht wenn man bei Erwerb des Führerscheins mindestens 25 Jahre alt ist.
Man darf diese Führerscheinklasse ab 18 bzw. 25 Jahre (s. Beschreibung) erwerben. Es handelt sich hierbei um einen unbefristeten Führerschein.
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beinhaltet Führerscheinklasse A1 und M.
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