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Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig

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Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig

26.08.2010, 08:11 Uhr

Ab 2013 ist der Führerschein nur noch 15 Jahre gültig (Foto: imago)

Ab 2013 ist der Führerschein nur noch 15 Jahre gültig (Foto: imago)

Die Führerscheine in Deutschland sollen in Zukunft ein Verfallsdatum erhalten. Ab 2013 sei die Fahrerlaubnis Regierungsplänen zufolge nur noch 15 Jahre gültig, berichtete die "Saarbrücker Zeitung".

Ab 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig

Entsprechende Gesetzesänderungen seien von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Demnach wird ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt. Danach müssten die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Die Richtlinie gilt auch für alle verlorenen oder gestohlenen Führerscheine.

Umtausch der bisherigen Führerscheine bis 2033

Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gelte, dass sie spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte demnach die Angaben. Beim Umtausch müssen folgende Dokumente vorliegen: Der Personalausweis, ein aktuelles Lichtbild, bisheriger Führerschein, das Antragsformular bei der Gemeinde oder Führerscheinstelle. Die Kosten für den Umtausch eines Papierführerscheins auf den aktuellen Führerschein in EU-Kartenformat kostet momentan zwischen 24 und 30 Euro.

Vereinheitlichung des Führerscheins in der EU

Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist dem Bericht zufolge eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss. Nach Angaben des Ministeriums werde es dann innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument geben - statt der bislang 110 verschiedenen Fahrerlaubnisse.

Fälschungen und Führerschein-Tourismus sollen erschwert werden

Die neue Richtlinie will damit Fälschungen von teilweise Jahrzehnte alten Dokumenten unterbinden sowie den Führerschein-Tourismus bekämpfen. Dementsprechend wird festgelegt, dass jede Person nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein kann und die Ausstellung eines neuen Führerscheins abgelehnt werden muss, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat.

Durch regelmäßigen Umtausch relativ aktuelle Passbilder

Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente zudem stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik, zusätzlich werde "ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins verbessert wird", sagte ein Sprecher dem Blatt.

Kein ärztlichen Untersuchungen beim Umtausch notwendig

Gesundheitschecks alle 15 Jahre im Zuge des Austausches, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, soll es demnach allerdings in Deutschland nicht geben. "Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden", teilte das Ministerium demnach mit. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.


Quelle: AFP

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Kommentare (410)

zum Forum

Thema: "Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig"

RandyRam schrieb: am 26. August 2010 um 11:28:46
(173) (8) Bekloppt!
Oh man, die sind doch sowas von bekloppt! Jetzt fällt denen wohl nichts besseres mehr ein, was die sonst noch so beschließen
könnten?! WAS SOLL DAS GANZE??? Ich wäre auch dafür ein Ablaufdatum für die Politiker einzuführen! DAS wäre mal eine sinnvolle Maßnahme!!!
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genau schrieb: am 26. August 2010 um 11:28:39
(135) (8) Führerschein
Ja, so kann man die Behörden beschäftigen. Wichtiger wäre eine zentrale Führerscheinstelle wie in Frankreich. Das wäre
billiger uns effizienter. Aber man muss ja irgenwie seine Beamten beschäftigen, egal wie. Ich sagte beschäftigen nicht arbeiten.
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Edwin schrieb: am 26. August 2010 um 11:27:52
(20) (62) Führerschein
Wollen wir uns Erinnern! Das Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutet nach deutschem Recht: „Unter bestimmungsgemäßer
Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten. also das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als „ein Fahrzeug lenken“ bezeichnet wird. Dieses Führen bedarf einer Zulassung von Personen zum Straßenverkehr durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. In der erweiterten Rechtsprechung umfasst der Begriff, das Fahrzeug in betriebsbereiten Zustand
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