15.06.2011, 10:57 Uhr
Nicht nur mit einem EU-Führerschein wie diesem darf man auf deutschen Straßen unterwegs sein. (Foto: Imago)
Jura kurios: Eine Frau, die einen gefälschten philippinischen Führerschein gekauft hat, darf in Deutschland damit weiterfahren. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil. Grund ist eine Gesetzeslücke.
Eine Frau aus Niederbayern, die nie eine Fahrprüfung abgelegt hatte, hatte 2008 über einen Vermittler das gefälschte philippinische Dokument erworben. Zwei Wochen später ließ sie sich unter Angabe eines Scheinwohnsitzes in Ungarn ihren Führerschein von den dortigen Behörden umschreiben.
Anfang 2010 kam die Polizei der Frau auf die Schliche, das Landratsamt Passau erließ ein Fahrverbot gegen sie - zu Unrecht, wie das Gericht in zweiter Instanz feststellte. Denn die ungarische Fahrerlaubnis müsse anerkannt werden, solange sie nicht von Ungarn zurückgenommen worden sei.
Der Winter hat auf den Straßen seine Spuren hinterlassen. Was tun, wenn das Auto dadurch Schaden nimmt? zum Video
Der deutsche Gesetzgeber habe es versäumt, von einer EU-Ermächtigungsnorm Gebrauch zu machen. Nach einer Vorschrift aus der "EU-Führerschein-Richtlinie" hätte festgelegt werden können, dass ein von einem anderen EU-Mitgliedsstaat (hier: Ungarn) umgetauschter Führerschein eines Drittlandes (hier: der Philippinen) in Deutschland nicht anerkannt wird. Eine solche Vorschrift gebe es aber in Deutschland noch nicht.
Im Ergebnis darf nun jemand ein Auto fahren, der niemals eine Prüfung abgelegt hat. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2011, Az. 11 C 10.2938, Az. 11 CS 10.2939, Az. 11 C 10.2940)
Quelle: dapd
Frankfurter schrieb:
am 15. Juni 2011 um 20:58:49
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fahren o. führerschein
was soll die Aufregung? Die Sache ist doch völlig klar- die Frau hat einen echten Führerschein aus Ungarn - und
damit darf Sie überall dort, wo EU-Führerscheine akzeptiert sind, fahren. Erst wenn die ungarische Behörde den Führerschein wegen Betrugs o.ä. einzieht hat die Frau keinen gültigen Führerschein mehr. Ist doch ganz einfach.also- nicht aufregen-.....
nur der Titel "fahren ohne Führerschein" ist falsch- sie hat ja einen
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Heini schrieb:
am 15. Juni 2011 um 20:56:00
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So ist die Rechtslage
Was sollen die Richter denn sonst machen. So ist das halt. Wenn die Richtlinie noch nicht umgesetzt wurde besteht halt
eine Lücke. Und die kann nicht einfach durch den Richter geschlossen werden, nur weil das allgemeine Rechtsgefühl das erwartet. Ist ja außerdem ein Einzelfall, da gibt's wahrlich Schlimmeres. Wenn Ungarn ihr den Lappen anerkannt hat kann man nichts machen. So eine EU-Regelung ist doch manchmal unpraktisch.
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Max schrieb:
am 15. Juni 2011 um 20:37:30
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Führerschein
Wenn die Politiker falsche Doktortitel besitzen, dann dürfen doch wohl auch die Bürger falsche Führerscheine besitzen. Ist
ja wohl alles nur ein Kavaliersdelikt.
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