16.01.2012, 13:14 Uhr
Unberechtigtes Parken auf einem Supermarktparkplatz kann teuer werden (Symbolfoto: Imago)
Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden: Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.
Achtung, Kontrolle: Vor allem Lkw werden von den beiden Beamten kritisch überprüft. zum Video
Der Autohalter weigerte sich jedoch und machte vor Gericht eine "Nutzungsentschädigung" in Höhe von mehr als 3700 Euro geltend.
Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied: Dem Supermarktbetreiber sei aus dem eigenmächtigen Parken ein Schaden entstanden, dessen Ersatz er vom Autohalter verlangen dürfe.
Allerdings nur in Höhe der tatsächlichen Kosten wie etwa der Halterfeststellung oder der Auswahl eines geeigneten Abschleppfahrzeugs. Zusätzliche "Grundgebühren" seien unzulässig.
Der Kläger hätte im Übrigen damit rechnen müssen, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werde, da ein Schild deutlich darauf hinweise. Zudem wäre es ihm auch leicht möglich gewesen, den Betrag als Sicherheit zu hinterlegen und damit die Auslösung des Fahrzeugs zu erreichen.
Quelle: AFP
gerard schrieb:
am 20. Januar 2012 um 15:44:19
(11)
(148)
sollte
jemand mein Auto unberechtigt abschleppen, dann gnade ihm Gott.Da klage ich ihn in die Pleite.
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Frau schrieb:
am 17. Januar 2012 um 19:51:42
(120)
(1)
Soll ich die Kosten tragen?
Privatparkplatz ist Privatparkplatz und darf nicht unrechtmäßig zugestellt werden. Was mache ich denn, wenn mir
jemand auf meinem privaten Parkplatz das Auto zustellt und ich kann dann nicht pünktlich zur Arbeit kommen? Bin ich verpflichtet ein Taxi auf eigene Kosten zu rufen (mein Pech) oder auf eigene Kosten abschleppen zu lassen (mein Pech)??? Das kann es doch nicht sein. Wer auf privatem Grund ohne Berechtigung parkt muss mit Konsequenzen rechnen. Es geht um Kostenerstattung nicht Abzocke!
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Urmel schrieb:
am 17. Januar 2012 um 17:16:08
(50)
(8)
Urteil BGH
Wer sich die Mühe macht und das Urteil des BGH liest, wird feststellen daß es hierin nur um die Kostenerstattung geht. Nicht
jedoch über die Rechtmäßigkeit des Abschleppens entschieden wird. Da der Parkpaltz des Supermarktes ein 'öffentlich zugänglicher' Verkehrsbereich ist, dürfte sich die Frage erübrigen. Schon mancher Führerscheinanwärter welcher sich auf sog. 'Privatgrundstücken' wähnte und das Fahren (ohne Schein) üben wollte war erstaund was der freundliche Polizist sprach.
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