05.04.2011, 11:44 Uhr
E10: ADAC verklagt Mineralölkonzerne wegen Bestandsschutz (Foto: dapd)
Der ADAC hat gegen die Mineralölkonzerne Aral, BP, Jet, OMV und Shell Anzeige erstattet. Nach wie vor bieten sie nach der Einführung des Bio-Kraftstoffs Super E10 an Tankstellen kein Super E5 mit 95 Oktan an. Damit verstoßen die Ölmultis nach Auffassung des Clubs gegen die gesetzlichen Regelungen. So schreibt die in der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung verankerte Bestandsschutzregelung eindeutig vor, dass Anbieter von Super E10 gleichzeitig auch ein entsprechendes Superbenzin mit E5-Qualität vorhalten müssen.
Wie aktuelle Stichproben des ADAC an Münchner Tankstellen zeigen, wurde von den nun angezeigten Anbietern unter der Bezeichnung "Super" ein Kraftstoff der Qualität Super Plus mit mindestens 98 Oktan abgegeben. Entsprechend kostete dieser pro Liter mindestens acht Cent mehr als das angebotene Super E10. Der ADAC kritisiert das Verhalten der Mineralölkonzerne massiv. Die Praxis, ausschließlich höherwertigen und damit teureren E5 Kraftstoff anzubieten, steht im klaren Widerspruch zur gesetzlichen Bestandsschutzregelung. Sinn und Zweck dieser Vorgabe ist es, für diejenigen Autofahrer, deren Pkw aus technischen Gründen kein E10 vertragen, ein echtes Super E5 mit 95 Oktan zu fairen Preisen anzubieten.
Die beschuldigten Konzerne sind sich keiner Schuld bewusst. Auf Anfrage teilten sie mit, dass das Gesetz ihrer Ansicht nach lediglich vorschreibe, dass auch weiterhin Super-Kraftstoff mit nur fünf Prozent Ethanolanteil angeboten werde. Unabhängig von der Oktanzahl sei dies bei Super Plus der Fall. Der den Konzernen vorstehende Mineralölwirtschaftsverband (MWV) kritisiert deshalb, dass der ADAC mit seiner Maßnahme die Autofahrer erneut verunsichere.
Wenn man bei Tanken abgelenkt ist, kann es ganz schnell mal passieren, dass man zur falschen Zapfpistole greift. zum Video
Quelle: mid , ADAC
Prüfer schrieb:
am 9. April 2011 um 14:02:24
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E 10 BIO-Erzeugnis
Die E 10 als BIO-Erzeugnis auf dem Markt gebracht haben, verstoßen gegen das gepüfte und geschützte Markenzeichen
BIO-Erzeugnis. Nun wird geprüft, wer dieses E 10 als BIO-Erzeugnis in den Umlauf gebracht hat. Derjenige hat sich dann für den Mißbrauch des geschützten Markenzeichen zu verantworten. Wer mit BIO-Erzeugnissen Mißbrauch begeht, der ist nicht glaubhaft und im überführten Fall sogar ein Betrüger.
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ich schrieb:
am 8. April 2011 um 23:22:46
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E10
Ich tanke nicht mehr in Deutschland dem ABZOCKERSTAAT!
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Bubbes schrieb:
am 8. April 2011 um 22:03:31
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wähler mit verstand
stimmt, und das kommt( sind doch schon fast da nur wir blöden merken wie immer nichts, dann heißt es wieder :habe das
nicht gewusst, ich denke genau so, des halb wähle ich seit lagem immer die aussseiter, egal wers ist nur nicht unsere eingene henker
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