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Strecken-Radar soll getestet werden

vom Fri Jan 30 13:18:41 CET 2009 | dpa

Streckenradar - bald auch bei uns? (Foto: dpa)Streckenradar - bald auch bei uns? (Foto: dpa)Mit überhöhtem Tempo rasen Autos eines der steilsten Autobahnstücke Deutschlands hinab. Bei acht Prozent Gefälle fahren selbst Kleinwagen Rekordtempo. Dass 100 Stundenkilometer vorgeschrieben sind, scheint viele Fahrer nicht zu interessieren. Erst knapp vor der Werrabrücke der A7 bei Hann.-Münden flackern die Bremslichter auf. Der Grund: Blitzer. Doch kaum ist die Radaranlage passiert, treten die Raser wieder aufs Gas.#

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Strecken-Radar soll disziplinierend wirken

"Stationäre Messanlagen sind nur kurz vor und kurz hinter dem Standort wirksam", sagt Frank Albrecht vom Bundesverkehrsministerium. Deswegen forderten viele Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar die Einrichtung von "Section Control" - Abschnittskontrollen für Baustellen und andere gefährliche Autobahnstrecken. So soll die Einhaltung von Tempolimits durchgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.

So funktioniert "Section Control"

"Section Control" funktioniert folgendermaßen: Am Beginn und am Ende der Strecke werden Fahrzeug und Fahrer automatisch mit einer Digitalkamera fotografiert. Zudem wird die Zeit für das Durchfahren des Abschnitts gemessen, um das Durchschnittstempo zu ermitteln.

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Im europäischen Ausland bereits gang und gäbe

In anderen Ländern wie Italien oder den Niederlanden ist das Strecken-Radar längst erprobt. Auch in Österreich sei "Section Control" eine Erfolgsgeschichte, berichtet Klaus Machuta vom Kuratorium für Verkehrssicherheit in Wien. Die ersten Anlagen wurden 2003 in einem Tunnel der A22 und 2004 auf einem unfallträchtigen alpinen Abschnitt der A2 eingerichtet. Seither seien dort nur noch ein Prozent der Fahrer schneller unterwegs gewesen als erlaubt. Zudem waren die Kosten für die verhinderten Unfälle etwa fünf Mal höher als die Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt der Anlagen.

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Autofahrer unter Generalverdacht?

Skeptiker, wie der ADAC-Experte Michael Ludovisy oder Vertreter des Deutschen Anwaltvereins führten dagegen ins Feld, durch die automatischen Aufnahmen würden alle Autofahrer unter Generalverdacht gestellt. "Section Control" sei aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Der Präsident der Akademie für Verkehrswissenschaft und künftige Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, hält aber "die Einwände gegen das System für nicht gerechtfertigt".

Zunächst wird "Section Control" nur erprobt

Der Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages, der sich mit "Section Control" beschäftigte, sprach sich schließlich mit knapper Mehrheit dafür aus, zunächst einen Versuch zu starten. Dazu soll eine Strecke ausgesucht werden, auf der sich innerhalb von drei Jahren auf einem Kilometer mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden ereignet haben. Der Gesetzgeber solle die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Wichtig sei, dass die erhobenen Daten nur für die Tempoüberwachung verwendet werden dürfen. Die Daten von korrekt fahrenden Autofahrern müssten sofort gelöscht werden. Wenn diese Fragen gelöst seien, so glaubt Henner Hörl vom Deutschen Anwaltverein, "dürfte der Einführung von 'Section Control' in Deutschland nichts im Wege stehen".

dpa

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