24.10.2011, 09:46 Uhr
Der vergangene Winter hat auf den Straßen seine Spuren hinterlassen. (Quelle: imago)
Die vergangenen zwei Winter werden für viele Autofahrer unvergesslich bleiben. Sie haben noch heute mit den Folgen witterungsbedingter Schäden an ihren Autos zu leben. Da erscheint eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Aurich von besonderer Bedeutung, die den Gemeinden und Träger der Straßenbaulast eine besondere Sorgfaltspflicht für den Zustand ihrer Straßen (nicht nur) für die Winterszeit auferlegt. (LG Aurich, Urteil v. 06.11.2011//2 O 698/10// DAR 2011,205)
Im entschiedenen Fall war eine Frau über eine deutlich ramponierte Straße gefahren und hatte deshalb bereits von sich aus die Geschwindigkeit auf die Hälfte reduziert, von den erlaubten 60 km/h auf 30 km/h. Das bewahrte sie jedoch nicht davor, dass sie durch den Straßenzustand aufsetzte und die Ölwanne ihres Wagens beschädigte.
Den Schaden in Höhe von rund 1200 Euro machte sie bei der Gemeindeverwaltung geltend. Die Ortsväter wollten sich es sehr einfach machen. Sie wandten kurzerhand ein, die Straße hätte durch ihren Zustand "vor sich selbst gewarnt" und lehnten jegliche Zahlung ab.
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Das Gericht belehrte sie aber eines Besseren. Jede Gemeinde hat für die Verkehrssicherheit ihrer Straßen zu sorgen und selbst bei leeren Kassen die Sicherheit des Straßenverkehrs in zumutbarer Weise zu gewährleisten. Der Umfang der Erhaltungsmaßnahmen richtet sich vor allem nach der Bedeutung der Straßen und des Umfangs ihrer Benutzung.
Auch wenn im vorliegenden Fall der Unfall auf einer Nebenstraße von geringerer Bedeutung passierte, entbindet dies nicht davon, geeignete Maßnahmen zu treffen. Vielfach reicht es schon, Warnschilder aufzustellen, die auf die Straßenschäden hinweisen, verbunden mit einer deutlichen Beschränkung der Geschwindigkeit.
Im vorliegenden Fall war nichts geschehen, obwohl andere Straßen sogar witterungsbedingt gesperrt worden waren und die Schäden an der vorliegenden Straße einige Tage zuvor registriert wurden.
Quelle: mid
Steuerzahler schrieb:
am 24. Oktober 2011 um 21:52:19
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Staßenschäden
Die KFZ / Straßensteuer wird für die Haushaltslöcher der Bundesländer zweckentfremdet eingesetzt und nicht für ihren
ursprünglichen Zweck, zum Bau und Sanierung von Straßen. Das erfüllt den Tatbestand der "Veruntreuung" von anvertrauten Geldern!!!
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Bernd schrieb:
am 24. Oktober 2011 um 18:07:37
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Autoschäden
Lübeck hat 852 Schilder ``Tempo 10 ´´ bestellt !!!
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Aisling schrieb:
am 24. Oktober 2011 um 16:43:05
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Vorsicht ist die Mutter des Autofahrers
Bei den klammen Kassen wird kaum eine Kommune große Reparaturen durchführen können. Im Zweifel
streitet sie mit dem Kreis und seiner Behörde, denn die Kreisstraßen sind auch in einem jämmerlichen Zustand. Da werden Ökosteuern auf Spritpreise erhoben, um die Straßen instand zu setzen. Das Geld fließt schon lange in andere Kassen oder einfach in den Neubau. Ich frage mich schon lange, weshalb man immer neue Straßenwege baut, wenn man die alten wegen der Kosten nicht instand halten kann. Irrsinn!
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