05.01.2011, 09:14 Uhr
Das aktuelle Tauwetter bringt die negativen Seiten des Dauerfrostes der letzten Wochen in Form von zahlreichen Schlaglöchern zum Vorschein. Diese sind nicht nur Gift für Fahrwerk, Radaufhängung und Reifen, sie können auch zu Unfällen führen. Doch wer zahlt im Falle eines Schadens?
Bei häufigem Wechsel von Frost und Tauwetter dringt Wasser in den Straßenoberbau vorgeschädigter Straßen ein. Gefriert das Wasser, entstehen Ausbrüche an der Oberfläche - das sogenannte "Schlagloch" entsteht. Aufgrund knapper finanzieller Mittel werden zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit aber häufig nur Schilder aufgestellt.
Laut ADAC ist die Rechtsprechung sehr uneinheitlich, wenn es darum geht, wie weit die Eigenverantwortung des Autofahrers geht und wann eine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Straßenbaulastträger vorliegt. Häufig wird es als ausreichend erachtet, auf die Gefahrenstelle durch eine Beschilderung oder Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen, um den Verkehrssicherungspflichten zu genügen.
Generell gilt: Ein Grundrecht auf sichere Straßen haben Verkehrsteilnehmer nicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jeder die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern auch an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen.
Wer ein größeres Schlagloch entdeckt, sollte dies unverzüglich der Straßenbehörde oder dem Ordnungsamt mitteilen. Die Verantwortlichen können dann eine Reparatur veranlassen oder zumindest ein Warnschild aufstellen.
Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlagloch-Schäden in der Regel abgedeckt. Von Nachteil ist jedoch, dass dann eine Prämienerhöhung in Kauf genommen werden muss. Dies sollte man im Vorfeld abwägen – abhängig von der Höhe der Schadenssumme.
Quelle: ADAC , t-online.de
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