28.09.2010, 11:44 Uhr | adac, t-online.de
Bei Streit um die Werkstattrechnung helfen die Kfz-Schiedsstellen (Foto: imago) (Quelle: imago)
Ärger mit der Kfz-Werkstatt kann jeden Autofahrer treffen. Vor allem über die Rechnungen für Reparaturen gibt es immer wieder Streit, der mitunter in langwierigen Gerichtsverfahren ausartet. Doch das muss nicht sein. Der ADAC rät Fahrern sich im Konfliktfall an die Schiedsstellen für das Kfz-Gewerbe zu wenden. So lassen sich die meisten Streitfälle lösen.
Vor 40 Jahren wurden die ersten Schiedsstellen in München und Hamburg vom ADAC und dem ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) ins Leben gerufenen. Inzwischen stieg die Zahl der Kommissionen bundesweit auf 130. Jede Schiedsstelle wird von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehört dem Gremium je ein Vertreter des ADAC, des Kfz-Gewerbes sowie ein vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) an.
Die neutralen Schlichtungsstellen regeln Beschwerden laut ADAC unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos, allein im vergangenen Jahr 13.500 Mal. Rund 90 Prozent der Anträge können dabei schon im Vorverfahren erledigt werden. Gut für den Verbraucher: Ist er mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht zufrieden, kann er immer noch den Klageweg vor den offiziellen Gerichten bestreiten.
Trotz der vielen bearbeiteten Beschwerden kennen die meisten Verkehrsteilnehmer die Kfz-Schiedsstellen überhaupt nicht. Laut einer ADAC-Umfrage haben 48 Prozent der Befragten noch nie etwas von den Schiedsstellen gehört. Dabei lässt sich ein Streitfall durch die Schiedsstellen rasch beilegen, ein Schlichtungsergebnis kann durchaus in wenigen Wochen erzielt werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre hingegen – vom Kostenrisiko für die Parteien einmal abgesehen – eine Dauer von durchschnittlich mindestens neun Monaten zu veranschlagen.
Quelle: ADAC
Honk4711 schrieb:
am 26. März 2012 um 11:16:28
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Lacher
KFZ Schiedsstelle. Hab mal vor Jahren ein Problem gehabt und habe mich an die gewandt. ein Fehler, viel rennerei. Ich sage nur eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wenn Sie rechtsschutz haben rate ich gehen Sie direkt zum Anwalt.
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80er schrieb:
am 22. Dezember 2011 um 20:02:22
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im Falle älterer Gebrauchtwagen
Was nutzt aber die Schiedsstelle oder die Bemühung der Anwaltschaft und anderer dem Autofach fremder
Juristen vor Gericht, wenn selbst die Vertragswerkstatt mit ihrem Latein am Ende ist und eher der Eindruck vermittelt wird, dass der querulierende Kunde sich besser endlich mal ein neueres Fahrzeug zulegt?
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