17.03.2010, 10:37 Uhr | mid
Im Nebel muss man besonders umsichtig fahren (Foto: DVR)
Mit Dunst- und Nebelfeldern müssen Autofahrer im Herbst in den frühen Morgenstunden verstärkt rechnen. Die Felder können dann urplötzlich auftreten und die Sicht beeinträchtigen. Nicht selten führen sie zu schweren Unfällen und Massenkarambolagen im Berufsverkehr. Umso wichtiger ist eine umsichtige Fahrweise.
Tritt Nebel auf, ist die Geschwindigkeit umgehend zu drosseln und der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug zu vergrößern. Denn im Nebel werden Entfernungen und Geschwindigkeiten schnell falsch eingeschätzt, die Sinne des Fahrers sind "vernebelt." Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen, unabhängig davon, ob man auf der Landstraße oder der Autobahn unterwegs ist.
Ratgeber - Wann Sie Nebelscheinwerfer einsetzen dürfen
Der Mindestabstand sollte genauso groß sein wie der Tacho in Metern, also bei Tempo 50 auch 50 Meter. Die am Straßenrand stehenden Leitpfosten dienen dabei als Orientierung. An den Rückleuchten des Vordermanns sollte sich dagegen nicht orientiert werden, da dies zu dichtem Auffahren verleitet.
Wird der Nebel noch dichter und die Sicht dementsprechend schlechter, muss das Tempo weiter reduziert werden. Gegebenenfalls ist vorübergehend auf einem Parkplatz anzuhalten, bis sich der Schleier lichtet. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf nur so schnell gefahren werden, wie es die Sicht zulässt.
Spätestens bei den ersten Sichtbeeinträchtigungen gehört das Abblendlicht eingeschaltet. Auch die Nebelscheinwerfer dürfen sofort aktiviert werden, wenn Nebel, aber auch starker Regen die Sicht behindern. Die Nebelschlussleuchte darf dagegen ausschließlich bei einer durch Nebel beeinträchtigten Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden, ansonsten droht ein Bußgeld.
Bessern sich die Sichtverhältnisse, ist die Schlussleuchte umgehend auszuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Auch bei Kolonnenfahrten in der Stadt oder im Stau müssen die grellen, roten Lichter laut dem TÜV Rheinland wieder deaktiviert werden.
mid
atze schrieb:
am 23. September 2010 um 09:55:45
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Nebel
Faustregel: Wenn denn schon die Nebelschlussleuchte erlaubt eingeschaltet werden muss, dann nicht schneller als 50 Km/h (!!) fahren!
Egal, auf welcher Straße man fährt.
Und nicht mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte mit 160 Km/h bei Regen über die Autobahn zu brettern, nur weil man denkt, dann besser gesehen zu werden. Alles klar? Das wird die notorischen Nebelschlussleuchten-Einschalter jedoch nicht davon abbringen....
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Peter schrieb:
am 24. August 2010 um 18:55:31
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Nebelschlußleuchte
Ich vertrete immer noch die Meinung, und so handhabe ich dies auch, wenn ich auf der Autobahn fahre, bei starken Regen
schalte ich die Nebelschlußleuchte ein. Durch den Regen und Wasserstaub, sind die Rückleuchten mancher Autos nicht mehr zu sehen. Für meine eigene Sicherheit sollten diese Leuchten eingeschaltet werden dürfen.
Auf ein Bußgeld lasse ich es dann ankommen. Sogar wenn zu Gericht kommt.
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Wolli schrieb:
am 14. April 2010 um 14:02:55
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Nebelfahrten
Die grösste Gefahr im Nebel liegt in einer Besonderheit im Sehzentrum des menschlichen Gehirns. Es gaukelt uns eine fast
doppelt so grosse Sichtweite vor wie tatsächlich vorhanden. Das kann jeder selbst leicht ausprobieren. Auf einer bekannten Strecke kennt man z.B. den Standpunkt eines Verkehrszeichens. Fahren Sie nun langsam auf diesen vermuteten Punkt zu und konzentrieren Sie sich auf dieses Schild. Zu Ihrer Überraschung taucht das Schild wie aus dem Nichts in der halben Sichtstrecke auf !!!
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