18.11.2011, 12:37 Uhr
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Und ein Vergehen kann teuer werden - teurer als ein Knöllchen.
Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf den Weg geben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht diese Ordnungswidrigkeit. Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und auch vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.
Doch es gibt auch legale Maßnahmen zur Warnung vor Messstellen. So sind Radiomeldungen nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.
Quelle: ADAC
Verkehrsteinehmer schrieb:
am 13. Dezember 2011 um 17:23:24
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Radar
Die zauberformel heisst:Nicht erwischen lassen.
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Friedhelm schrieb:
am 5. Dezember 2011 um 10:25:58
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Radarwarner
die angegebenen Strafen für die Benutzung eines Radarwarners sind gemessen an dem Vergehen einfach unfassbar. Demokratur-Pur
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Hamburger Jung schrieb:
am 21. November 2011 um 12:27:50
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Eigenverantwortung ist Trumpf
Meiner Meinung nach wird unsere Mündigkeit durch immer mehr Beschränkungen beschnitten. Wir haben Gesetze in
ganz unterschiedlichen Bereichen und jeder Bürger ist in der Lage für sich selbst zu entscheiden, ob er sich nach Ihnen richtet oder nicht. Natürlich müssen wir aber auch für unser Handeln die Konsequenzen tragen.
Dafür brauche ich keine veröffentlichte Meinung des ADAC oder sonst eines Organs.
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