04.03.2009, 13:57 Uhr
Regeln gegen Missbrauch bei der Abwrackprämie beschlossen (Foto: ddp)Die Bundesregierung verschärft die Bestimmungen für die Abwrackprämie von Altautos, um deren illegalen Weiterverkauf zu unterbinden. Ab Samstag müssen Antragsteller für die 2500 Euro Subvention nicht nur eine Bestätigung für die Verschrottung des Altautos von einem anerkannten Betrieb vorlegen, sondern auch das Original des entwerteten Fahrzeugbriefes dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgeben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung der Richtlinie, die seit dem 14. Januar in Kraft ist. Bislang blieb der Brief beim Schrotthändler, und das BAFA bekam nur eine Kopie.#
Übersicht Autorabatte So viel Nachlass gewähren die Autobauer
Abwrackprämie I Die besten Schnäppchen
Abwrackprämie II So kommen Sie an ihr Geld
Video Mit der Abwrackprämie zum Neuwagen
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Quelle: dpa , AFP
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