07.02.2012, 16:46 Uhr
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Wenn das Fahrzeug auf maximal 40 km/h begrenzt ist darf man mit 16 Jahren die Klasse erwerben. Ansonsten gilt: ab 18 Jahre. Es handelt sich hierbei um einen unbefristeten Führerschein
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Sind die Führerscheinklassen L, M und S
ca. 700 € - 900 € je nach Region
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