Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Auto >

Neuheiten

...

erste Seitevorherige Seite

Seite

1 2 3 4 5

 ... 

10nächste Seiteletzte Seite

Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland

12.12.2008, 14:06 Uhr

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland regelt die sogenannte Rom-2-Verordnung. Meist bereits angewendet, gilt sie verbindlich ab dem 11. Januar 2009. Bei Schäden im Ausland greift das Recht des jeweiligen Landes, indem der Unfall eingetreten ist. Nur bei Schäden von zwei Deutschen im Ausland gilt das Recht des Heimatstaats. Anders sieht die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Verträgen wie beispielsweise dem Autokauf im Ausland aus: Ab Dezember 2009 gilt das Recht des Landes, indem der Verbraucher seinen Sitz hat. Wer also in Slowenien kauft, hat die deutschen Rechte.


Inhalt versenden Versenden
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

Inhalt verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige