Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland
12.12.2008, 14:06 Uhr
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland regelt die sogenannte Rom-2-Verordnung. Meist bereits angewendet, gilt sie verbindlich ab dem 11. Januar 2009. Bei Schäden im Ausland greift das Recht des jeweiligen Landes, indem der Unfall eingetreten ist. Nur bei Schäden von zwei Deutschen im Ausland gilt das Recht des Heimatstaats. Anders sieht die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Verträgen wie beispielsweise dem Autokauf im Ausland aus: Ab Dezember 2009 gilt das Recht des Landes, indem der Verbraucher seinen Sitz hat. Wer also in Slowenien kauft, hat die deutschen Rechte.